Naturschutz im Garten: Was ab 1. März verboten ist

Hecken sind Brut- und Niststätten von Vögeln und anderen Tierarten. Daher dürfen sie bis zum Herbst nur in begrenztem Maße geschnitten werden. 

Wer seine Hecke schneiden will, muss abgesehen von Form- und Pflegeschnitten bis zum Herbst warten.
Wer seine Hecke schneiden will, muss abgesehen von Form- und Pflegeschnitten bis zum Herbst warten.Imago

Berlin-Vom 1. März an ist das Schneiden von Hecken gesetzlich verboten. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht vor, dass Hobbygärtner ihre Hecke bis zum 30. September nur zu Form- und Pflegeanlässen stutzen dürfen. Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Dies geht aus einem Bericht von Focus hervor. Demnach wird die Maßnahme mit dem Schutz von Tieren begründet. Viele Vögel und Kleinsäuger nutzen Hecken als Brut- und Nistplatz. Ausnahmen gelten beispielsweise für Hagebutten-Hecken. 

Bäume, die in Kleingärten stehen, sind von dem Verbot nicht betroffen. Das Gartenjournal empfiehlt Hobbygärtnern, sich beim zuständigen Ordnungsamt zu erkundigen, ob kommunale Sonderregelungen gelten. Ab 1. März dürfen Gartenmärkte in Brandenburg wieder öffnen, nicht aber in Berlin. 

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen