GdP: 2G-Regel in Berlin nicht flächendeckend kontrollierbar

Laut Gewerkschaft der Polizei sind in der Hauptstadt nur punktuelle Corona-Kontrollen umsetzbar. Die Vergangenheit habe gezeigt: Es sind zu viele Verstöße. 

Polizisten kontrollieren in den Schönhauser Allee Arcaden die Einhaltung der Maskenpflicht. 
Polizisten kontrollieren in den Schönhauser Allee Arcaden die Einhaltung der Maskenpflicht. imago

Berlin-Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bezweifelt, dass sich die vom Senat beschlossene Ausweitung der 2G-Regel in Berlin umfangreich kontrollieren lässt. „In jedem Fall ist eine klare 2G-Regelung besser als die vorherige Mischung, weil sie Einheitlichkeit schafft“, sagte der Sprecher des GdP-Landesbezirks Berlin, Benjamin Jendro, am Donnerstag. „Klar ist aber auch, dass weder unsere Polizei noch die Ordnungsämter der Bezirke das flächendeckend überprüfen können.“

In den Berliner Bezirken stapelten sich die Corona-Verstöße. „Die Abarbeitung wird noch mehrere Monate dauern, weil weder für den Außen- noch den Innendienst mehr Personal hinzugekommen ist“, kritisierte Jendro. „So wird es maximal punktuelle Stichproben geben.“

GdP: Betreiber und Veranstalter müssen auch selbst kontrollieren

Vor allem komme es auf eigenständige Kontrollen durch die jeweiligen Betreiber und Veranstalter und auf das Verantwortungsbewusstsein der Berliner an. Kein Politiker sollte auf die Idee kommen, Einsatzhundertschaften in Restaurants oder Kosmetikstudios schicken zu wollen, warnte der Gewerkschaftssprecher.

Der Berliner Senat hatte am Mittwoch beschlossen, die 2G-Regel deutlich auszuweiten. Angesichts der gestiegenen Zahlen von Corona-Fällen sollen demzufolge von Montag an nur noch Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt zu Restaurants, Kinos, Theatern, Museen oder Galerien haben, nicht auch Getestete. Das betrifft beispielsweise Freizeiteinrichtungen wie Thermen oder die Innenräume in Freizeitparks, im Berliner Zoo, Tierpark oder Botanischem Garten.