Gedenken am 8./9. Mai: Berlin verbietet Russland- und Ukraine-Fahnen

In der Nähe von Gedenkstätten und Mahnmalen gelten in diesem Jahr strenge Regeln. Der Ukraine-Krieg dürfe nicht instrumentalisiert werden, heißt es.

Auch am Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park wird eine Versammlung zum Gedenken an gefallene russische Soldaten erwartet.
Auch am Sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park wird eine Versammlung zum Gedenken an gefallene russische Soldaten erwartet.Imago/Jürgen Ritter

Bei Versammlungen und Gedenkfeiern am 8. und 9. Mai dürfen in der Nähe von Mahnmalen und Gedenkstätten keine russischen und ukrainischen Fahnen gezeigt werden. Das teilte die Berliner Polizei am Freitag mit.

Wie in den vergangenen Jahren werden sich viele Menschen zum Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa an den zahlreichen Mahnmalen und Gedenkstätten in der Hauptstadt einfinden. Die Berliner Polizei erwartet in diesem Zusammenhang eine „sehr sensible Gefährdungslage“, wie es zuletzt hieß. Für die Versammlungen gelten in diesem Jahr wegen des russischen Krieges in der Ukraine strenge Regeln.

So wolle die Berliner Polizei das würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldaten der Sowjetarmee ermöglichen, erklärt Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Gleichzeitig wolle sie gegen die Verherrlichung des Angriffskrieges auf die Ukraine vorgehen. „Eine Instrumentalisierung des Gedenkens zu diesen Zwecken werden wir nicht akzeptieren“, so Slowik weiter.

Verboten sind:
  • Das Zeigen von russischen oder ukrainischen Fahnen, Georgsbändern und Uniformen oder Uniformteilen, auch in abgewandelter Form.
  • Marsch- bzw. Militärlieder abzuspielen und Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen.

Ausgenommen von diesen Regelungen sind Veteraninnen und Veteranen des Zweiten Weltkrieges, Diplomatinnen und Diplomaten sowie Vertretende und Delegationen von Staaten, die stellvertretend für die unmittelbar an der Befreiung Deutschlands beteiligten Staaten gedenken. Die detaillierten Regelungen sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen, die im Amtsblatt Berlin veröffentlicht wurde.