Geimpft oder genesen: Woolworth klagt gegen 2G-Regel

Das Unternehmen sagt, die 2G-Regel im Einzelhandel sei unverhältnismäßig und unangemessen. Das kommende Urteil betrifft auch andere Einzelhändler.

In vielen Geschäften gilt derzeit 2G.
In vielen Geschäften gilt derzeit 2G.imago

Die Kaufhauskette Woolworth hat Klage gegen die 2G-Regelung im Einzelhandel eingereicht. Nach der 2G-Regelung haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt zu vielen Läden. Auch in Berlin gilt die Regelung. Ein Gerichtssprecher des zuständigen Oberverwaltungsgerichtes in Münster sagte, das Unternehmen wolle im Eilverfahren die vorläufige Außervollzugsetzung der Regelung in Nordrhein-We erreichen. Ausgenommen von der aktuellen Verschärfung der Corona-Regeln sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Drogerien. 

Wollworth sieht in der 2G-Regel einen unangemessenen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie. Zudem geht Woolworth von einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus, sagte der Gerichtssprecher. Das Unternehmen argumentiere, dass die Einführung der 2G-Regel unverhältnismäßig und unangemessen sei. Es sei zweifelhaft , ob vom Einzelhandel angesichts der vorhandenen Schutzmaßnahmen wie etwa Maskenpflicht überhaupt signifikante Infektionsgefahren ausgehen.

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Mit einer Entscheidung über den Eilantrag sei in dieser Woche nicht mehr zu rechnen sagte der Sprecher. Hätte die Kaufhauskette mit ihrer Normenkontrollklage Erfolg, würden davon nicht nur die Woolworth-Filialen profitieren, sondern auch alle anderen Einzelhändler in NRW. Von Woolworth war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.