Impfstreit an der Charité: Gewerkschaft zieht vor Gericht
Nur Geimpfte und Genesene dürfen am Sommerfest der Charité teilnehmen. Ob diese Regelung überhaupt erlaubt ist, muss nun ein Berliner Gericht entscheiden.

Der Streit um das geplante Sommerfest der Berliner Charité nächste Woche eskaliert. Die GG-Gewerkschaft hat ihre Drohung wahr gemacht und ist vor Gericht gezogen. Grund sind die Einlassregeln für die Party in der Kulturbrauerei: Nur vollständig geimpfte oder genesene Mitarbeiter haben Zutritt. Zudem wird ein tagesaktueller, negativer Corona-Schnelltest verlangt. Betroffene Mitarbeiter der Charité halten diese Regel für illegal. Auch die GG-Gewerkschaft um den früheren Abgeordneten Marcel Luthe ist der Ansicht, dass die Party-Auflagen nicht rechtens sind. Da man sich nicht m‚i‘t der Charité auf eine Rücknahme der Regelungen einigen konnte, wie es von der Gewerkschaft heißt, muss nun das Gericht entscheiden.
In dem „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung“, der der Berliner Zeitung vorliegt, heißt es, „dass der Antragsgegnerin (der Charité, Anm. d. Red.) aufzugeben ist, dem Antragsteller den Zugang zum Sommerfest der Antragsgegnerin am 01.07.2022 zu ermöglichen – ohne den Nachweis einer gültigen, vollständigen Impfung und/oder Genesung, inklusive einer Auffrischungsimpfung, falls sechs Monate seit Genesung/Grundimmunisierung vergangen sind, sowie zusätzlicher tagesaktueller, negativer Antigen-Schnelltest“. Nach Ansicht des Rechtsanwaltes ist im Fall des Sommerfestes „die Anordnung von Zugangsbeschränkungen rechtswidrig“.
Aktuell seien Zugangsbeschränkungen wegen Corona „nur noch in ganz bestimmten Fällen“ vorgesehen, so der Jurist weiter. In der momentan gültigen Corona-Maßnahmenverordnung seien „Veranstaltungen, wie sie von der Antragsgegnerin (Charité, Anm. d. Red.) vorgesehen sind, davon ausdrücklich nicht erfasst“. Man könne „nicht einfach unterstellen, dass nur, weil es eine solche Veranstaltung gibt und viele Teilnehmer erwartet werden, automatisch eine Gefahr vorliegt, der man nur mit Zugangsbeschränkungen effektiv begegnen kann“.
Zudem, so die weitere Argumentation des Anwaltes, liege hier ein „offenkundiger Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vor“, weil „ausdrücklich sowohl Schwangere als auch Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden“.
Der Vorsitzende der GG-Gewerkschaft Marcel Luthe sagte der Berliner Zeitung dazu: „Der Versuch, über Ausgrenzung von Mitarbeitern seinen Willen durchzusetzen, ist nicht nur schäbig, sondern er widerspricht auch dem Menschenbild des Grundgesetzes, das vom selbstbestimmten, freien Menschen ausgeht. Es ist beschämend, wenn ausgerechnet ein Landesbetrieb mit der historischen Verantwortung der Charité hier leichtfertig glaubt, mit diesem Grundsatz brechen zu dürfen und der Senat nicht einschreitet.“
Es gibt aber auch andere Stimmen: So hat die Charité mit Karl Lauterbach einen prominenten und wortgewichtigen Unterstützer für die geplanten Zugangsbeschränkungen. Der Bundesgesundheitsminister hatte zu dem Streit um das Sommerfest via Twitter mitgeteilt: „Das Vorgehen der Charité ist vorbildlich. So wird vermieden, dass es bei dem Fest zu einem Superspreading unter den MitarbeiterInnen kommen kann.“ Und weiter: „Darunter hätten die Patienten zu leiden. Durch Ausfälle müssten möglicherweise viele Eingriffe abgesagt werden.“
Das Vorgehen der Charité ist vorbildlich. So wird vermieden, dass es bei dem Fest zu einem Superspreading unter den MitarbeiterInnen kommen kann. Darunter hätten die Patienten zu leiden. Durch Ausfälle müssten möglicherweise viele Eingriffe abgesagt werden https://t.co/kRYGT40PR3
— Prof. Karl Lauterbach (@Karl_Lauterbach) June 16, 2022
