Cottbus: Polizei untersagt nicht angemeldete Corona-„Spaziergänge“
In Cottbus dürfen sich Corona-Gegner nicht mehr unangemeldet draußen versammeln. Die Polizei könne bei den Aufzügen den Infektionsschutz nicht durchsetzen.

Nach zahlreichen nicht angemeldeten Demonstrationen gegen die Corona-Politik mit Tausenden Teilnehmern hat die Polizei diese Versammlungen in Cottbus für 14 Tage generell untersagt. Das Verbot – insbesondere im Zusammenhang mit Aufrufen zum „Cottbuser Spaziergang“ – gelte vom kommenden Montag an bis zum 13. Februar. Und das unabhängig vom Wochentag und betreffe auch Ersatzveranstaltungen, teilte die Polizeidirektion Süd am Samstag mit.
Im Gegensatz zu angezeigten Veranstaltungen könne die Polizei bei den nicht angemeldeten Aufzügen die Sicherheit und Ordnung sowie insbesondere den Infektionsschutz nicht auf eine sichere Grundlage stellen, hieß es zur Begründung des Verbots. So hätten bei den Demonstrationen in Cottbus die meisten Teilnehmer keine Masken getragen und nicht den vorgeschriebenen Mindestabstand eingehalten.
Vor dem Hintergrund der hohen Infektionszahlen habe das Robert-Koch-Institut (RKI) die Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung als sehr hoch eingeschätzt, heißt es in der Verfügung. Das Verbot sei daher notwendig, weil die Teilnehmer die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen regelmäßig nicht einhielten.
