Anwesenheitslisten, 2G Plus, PCR-Tests: Das hat der Berliner Senat beschlossen
Für den Besuch im Restaurant gibt es jetzt neue Regeln. Auch beim Freitesten aus der Quarantäne ändert sich etwas. Und der Genesenen-Status wird verkürzt.

Berlin - Der Berliner Senat hat auf seiner Sitzung am Dienstag ein ganzes Paket an neuen Corona-Regeln beschlossen. Sie gelten ab Sonnabend. Demnach wird der Genesenen-Status von sechs auf drei Monate verkürzt. Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation in der Gastronomie und bei Veranstaltungen entfällt. Nur noch Personal in Krankenhäusern, der Pflege sowie pflegende Angehörige müssen einem positiven Schnelltest einen PCR-Test folgen lassen. Auch frisch Genesene fallen künftig unter die 2G-Plus-Regelung, dürfen also ohne Test ins Restaurant. Eines steht einmal fest: So viel Änderung war selten. Andere Regeln wurden nicht angefasst. So bleibt es zum Beispiel bei der 2G-Regel (geimpft oder genesen) im Einzelhandel.
Etwas war neu bei der Pressekonferenz, die sich traditionellerweise an die Senatssitzung anschließt. Zum ersten Mal seit ihrem Amtsantritt kurz vor Weihnachten war Franziska Giffey nicht dabei. Jede habe ein Recht auf Urlaub, auch die Regierende Bürgermeisterin, hieß es zur Begründung. Ihren Platz nahm am Dienstagnachmittag Bürgermeisterin (und Verkehrssenatorin) Bettina Jarasch ein. Ihr zur Seite, wie bei allen Corona-Terminen: Gesundheitssenatorin Ulrike Gote.
Die beiden Grünen-Politikerinnen warnten davor, das Virus nicht mehr ernst zu nehmen. Es sei noch nicht vorbei. Jarasch sagte, dass das Impfen „das gebotene Mittel“ bleibe. Gote referierte leicht zurückgehende Inzidenzen, wollte darin aber „nicht schon einen Trend“ erkennen. Allerdings: Vielleicht könne man am Ende der Woche mehr sagen.
Allerdings, so Bettina Jarasch, stelle die Omikron-Variante „die Maßnahmen auf den Prüfstand“. Sollte heißen: Weil die Virus-Mutation zwar besonders ansteckend, aber die daraus folgenden Krankheitsverläufe eher milde seien, müsse man reagieren.
Dazu gehört auch, dass das Land jetzt Bundesrecht umsetzt. So wurden die unterschiedlichen Fristen beim Genesenen-Status geändert - ein steter Quell der Verwirrung und der Frustration. Auf Bundesebene endet der Status nach drei Monaten. Die Berliner Verordnung, die Bereiche wie die Gastronomie regelt, sah bisher sechs Monate vor – dies wird nun geändert, sodass nun in allen Bereichen der Genesenen-Status nach drei Monaten endet. Nicht ohne, dass Senatorin Gote ihren Ärger über den Alleingang des Bundesgesundheitsministerium noch einmal quasi zu Protokoll gab: Es sei „kein Geheimnis, dass niemand mit der Umsetzung glücklich“ war, sagte Gote.
Während der Senat die Fristenlösung des Bundes eher unter Protest übernahm, änderte er selbst seinen eigenen hochumstrittenen Umgang mit der 2G-Plus-Regel in der Gastronomie: Von der zusätzlichen Testpflicht beispielsweise im Restaurant sind ausgenommen: Geboosterte (unbegrenzt), frisch Geimpfte und frisch Genesene für drei Monate. Mit zwei Impfungen sind Genesene nun den Geboosterten gleichgestellt.
Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation entfällt
Auch die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation fällt künftig weg. Das gilt neben der Gastronomie auch für Veranstaltungen, die Beherbergung und den Sport. An den Schulen gilt diese Regel bereits.
Hintergrund ist die weitgehende Aufgabe der Kontaktnachverfolgung in den Gesundheitsämtern. Das Tempo der Ansteckungen bei Omikron und die schiere Zahl der Neuinfizierten mache die Kontaktnachverfolgung unnötig und unmöglich, argumentieren die Berliner Amtsärzte, die damit eine Vorgabe des Robert-Koch-Instituts umsetzen. In der Praxis bleibt die Kontaktverfolgung schon seit Tagen auf vulnerable Gruppen, beispielsweise Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern, beschränkt. Dort sollen auch weiter die Kontakte nachverfolgt werden.
Auch das Aus für die Luca-App wird mit der weggefallenen Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation begründet. Gesundheitssenatorin Gote bestätigte am Dienstag, dass der im März auslaufende Vertrag nicht verlängert werde. Die Nutzung der App-Funktionen sei nicht mehr nötig. Tatsächlich wurden die Daten der Luca-App zuletzt nur von relativ wenigen Behörden genutzt.
PCR-Tests nicht mehr generell zum Freitesten nötig
Änderungen gibt es außerdem bei den Quarantäneregeln: Unter anderem sind PCR-Tests nicht mehr generell vorgeschrieben, wenn zum Beispiel ein Schnelltest einen Hinweis auf eine Infektion ergeben hat oder wenn sich Infizierte oder Kontaktpersonen aus der Isolation beziehungsweise der Quarantäne freitesten wollen. Davon ausgenommen ist jedoch medizinisches und pflegerisches Personal. Deren PCR-Tests sollen von den Laboren bevorzugt behandelt werden, sagte Gote.
Offene Fragen sieht die Gesundheitssenatorin jedoch weiterhin bei der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht – ebenfalls für medizinisches und pflegerisches Personal. Diese soll ab Mitte März gelten. Das Bundesgesundheitsministerium wolle dazu „in Kürze“ eine Vorlage liefern, sagte sie.
- Die Pflicht zur Anwesenheitsdokumentation in den Bereichen der Veranstaltungen, Gastronomie, Beherbergung und beim Sport entfällt.
- Bei weiterhin vorgeschriebener Anwesenheitsdokumentation muss zukünftig die Vorlage von Test-/Impf- und Genesenennachweisen nicht mehr erfasst werden. Es genügt die Erfassung der Kontaktdaten.
- Die Pflicht bei Vorliegen einer positiven (Fremd-)Antigen-Testung einen bestätigenden PCR-Test durchführen zu lassen, entfällt. Die PCR-Testpflicht besteht weiter für Personen, die mit vulnerablen Gruppen arbeiten, Personal in Krankenhäusern etc.
- Bei Vorliegen eines positiven (unbeaufsichtigten) Antigen-Selbsttests besteht die Pflicht zur bestätigenden Testung mittels Antigen-Test bei einer zertifizierten Teststelle. Nur bei widersprechenden Ergebnissen ist eine bestätigende PCR-Testung vorgesehen.
- Die Gültigkeitsdauer des Genesenennachweises wird gemäß der RKI-Empfehlung von 6 Monate auf 3 Monate nach dem positiven (PCR)-Testergebnis verkürzt.
- Die „2G-Bedingung zuzüglich Test“ wird geändert, so dass eine zusätzliche Testpflicht nur für Personen besteht, die sich drei Monate nach ihrer zweiten Impfung nicht haben boostern lassen. Die zusätzliche Testpflicht entfällt folglich für
Geboosterte (zeitlich unbegrenzt),frisch Geimpfte (einschließlich frisch geimpfte Genesene) für drei Monate und frisch Genesene (einschließlich frisch genesen Geimpfte) für drei Monate. - Die Regelung für Groß-Veranstaltungen im Freien (maximal 3000 Personen) wird dahingehend angepasst, dass auch die „2G zuzüglich Test“-Bedingung gilt, FFP2-Masken auch am festen Platz zu tragen sind und das Hygienerahmenkonzept der jeweils zuständigen Senatsverwaltung einzuhalten ist.
- Für körpernahe Dienstleistungen gilt künftig die „2 G zuzüglich Test“-Regelung. Davon ausgenommen sind Geboosterte (und vergleichbare Fälle im Sinne des § 9a).
- Für Selbstständige gelten Ausnahmen von „2 G zuzüglich Test“-Bedingung, wenn sie geboostert sind (und vergleichbare Fälle im Sinne des § 9a).
- Es wird eine FFP2-Maskenpflicht in Hochschulen eingeführt (außer bei Prüfungen und für vortragende Personen).
- Es wird klargestellt, dass die Regeln für die berufliche Bildung auch für Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung in den Arbeitsmarkt gelten. Dadurch wird mehr Flexibilität beim Personaleinsatz ermöglicht.