Genitalverstümmelung:  Zehntausende Betroffene in Deutschland

Weibliche Genitalverstümmelung oft immer noch Tabuthema. Sowohl die Zahl der Betroffenen als auch der Gefährdeten deutlich angestiegen.

Terre des Femmes schätzte die Zahl der Betroffenen ab 18 Jahren in Deutschland im vergangenen Jahr auf knapp 75.000. Gut 20.000 Mädchen unter 18 seien gefährdet. (Symbolbild)
Terre des Femmes schätzte die Zahl der Betroffenen ab 18 Jahren in Deutschland im vergangenen Jahr auf knapp 75.000. Gut 20.000 Mädchen unter 18 seien gefährdet. (Symbolbild)dpaWolfram Kastl

Berlin-Von weiblicher Genitalverstümmelung sind auch in Deutschland zehntausende Mädchen und Frauen betroffen. Das Bundesfamilienministerium schätzte im vergangenen Jahr, dass fast 68.000 Frauen hierzulande eine solche Menschenrechtsverletzung erlitten haben. Zwischen etwa 3000 und knapp 15.000 in Deutschland lebenden Mädchen droht demnach das gleiche Schicksal. Sowohl die Zahl der Betroffenen als auch der Gefährdeten stieg in den vergangenen Jahren deutlich an.

Unter weiblicher Genitalverstümmelung wird die ganze oder teilweise Entfernung der äußeren Genitalien oder deren Verletzung verstanden. Betroffene werden dadurch ihr ganzes Leben lang belastet; neben körperlichen gibt es auch schwere seelische Schäden. In einigen Ländern ist ein Großteil der weiblichen Bevölkerung von der Praxis betroffen, etwa in Somalia, Guinea, Dschibuti und Mali. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht von weltweit rund 200 Millionen Betroffenen aus.

Die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes betont, dass es sich um ein Tabuthema handelt – sowohl in Deutschland als auch in den Staaten, in denen weibliche Genitalverstümmelung weit verbreitet ist. Deshalb gebe es auch keine sichere Datenlage. Die Organisation schätzte die Zahl der Betroffenen ab 18 Jahren in Deutschland im vergangenen Jahr auf knapp 75.000. Gut 20.000 Mädchen unter 18 seien gefährdet.

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Im Strafgesetzbuch gibt es einen eigenen Paragrafen zur „Verstümmelung weiblicher Genitalien“. Zur Verhinderung von Reisen mit dem Ziel einer Genitalverstümmelung im Ausland kann laut Passgesetz der Reisepass eingezogen werden, was allerdings nur selten geschieht.