Berlin: 33-Jähriger Vergewaltiger muss 13 Jahre ins Gefängnis

Der Mann hatte zwei Jahre lang Jagd auf Frauen gemacht, sie misshandelt und vergewaltigt. Ein Opfer war erst 14 Jahre alt.

Ein Mann ist in Berlin zu dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er mehrere Frauen vergewaltigt hat.
Ein Mann ist in Berlin zu dreizehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er mehrere Frauen vergewaltigt hat.Imago/McPhoto

Berlin-Nach vier brutalen Übergriffen auf Frauen ist ein 33-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe von dreizehneinhalb Jahren verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Mann am Montag unter anderem der schweren Vergewaltigung, der Geiselnahme, der Freiheitsberaubung sowie der Körperverletzung schuldig. Der Angeklagte habe innerhalb von zwei Jahren das Leben mehrerer Frauen zerstört, hieß es weiter im Urteil. Die Übergriffe seien „planvoll, besonders grausam und brutal abgelaufen“. Der 33-Jährige sei ein skrupelloser Täter, der seine Opfer zum Teil über Stunden gequält habe. Die Verhängung einer Sicherungsverwahrung bleibe vorbehalten.

In zwei Fällen soll der Mann eine Frau auf der Straße in sein Auto gezerrt und mit Komplizen vergewaltigt haben. „Sie haben gezielt Jagd nach jungen Frauen gemacht“, sagte die Vorsitzende Richterin über eine Tat im Februar 2020. Das Opfer dieses Übergriffs sei derart misshandelt worden, dass Lebensgefahr für die 21-Jährige bestanden habe. In einem weiteren Fall etwa einen Monat zuvor sei eine damals 18-Jährige in ein Auto gezerrt, vergewaltigt, dann in eine Wohnung verschleppt und erneut sexuell misshandelt worden. Die Frauen hätten Todesängste durchlitten.

Jüngstes Vergewaltigungsopfer war erst 14 Jahre alt

Der Angeklagte habe zudem in einer Wohnung in Berlin-Wedding in zwei Fällen junge Frauen vergewaltigt, hieß es weiter im Urteil. Jüngstes Opfer sei im März 2018 eine 14-jährige Schülerin gewesen, die mit seinem Halbbruder befreundet gewesen sei.

Aus dem Handeln des Angeklagten spreche eine tiefe Verachtung für Frauen, so die Vorsitzende Richterin. Er habe einen „sadistischen Machtanspruch frei von jeglichem Mitgefühl“ unter Beweis gestellt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibe vorbehalten und könne noch zu einem späteren Zeitpunkt verhängt werden, wenn durch weitere Beobachtung des Angeklagten im Strafvollzug eine sicherere Prognose möglich sei, ob er nach Haftverbüßung noch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen werde.

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Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Strafe von dreizehn Jahren und zehn Monaten Haft sowie die Verhängung von Sicherungsverwahrung plädiert. Der Verteidiger verlangte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.