Gericht: Corona-Impfpflicht für Soldaten ist rechtmäßig

Seit Ende November besteht für Soldatinnen und Soldaten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen.

Soldaten der Bundeswehr
Soldaten der Bundeswehrdpa/Patrick Pleul

Für Bundeswehrsoldaten bleibt die Corona-Impfung verpflichtend. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag die Klagen zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen ab. Die Kläger sahen durch die Regelung unter anderem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt und forderten, die Impfung von der Liste zu streichen, hatten damit aber nun keinen Erfolg. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 u.a.)

Die Regelung sei rechtmäßig, erklärte der Erste Wehrdienstsenat. Das Bundesverteidigungsministerium dürfe notwendige Schutzimpfungen für die Bundeswehr festlegen, denn alle Soldatinnen und Soldaten seien verpflichtet, sich im Interesse der militärischen Auftragserfüllung gesund zu erhalten. Dabei müssten sie Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten auch gegen ihren Willen dulden. Das Ministerium habe seinen Ermessensspielraum nicht überschritten.

Dem Vorsitzenden Richter Richard Häußler zufolge war im November, als der Erlass kam, die Coronalage „sehr ernst“. Die Inzidenzen seien gestiegen, es habe die im Vergleich zu Omikron noch gefährlichere Delta-Variante vorgeherrscht und die Besorgnis, dass die Kapazitäten der Krankenhäuser nicht ausreichen würden. Auch durch die Empfehlungen der Sachverständigen und Wissenschaftler habe es an die Politik ein Warnsignal gegeben, so dass diese die Notwendigkeit für eine Impfung der Soldaten gesehen hätten.

Gericht schließt sich Bundesverfassungsgericht an

Diese Einschätzung habe auch das Bundesverfassungsgericht geteilt, als es Ende April eine Impfpflicht in Pflege und Medizin für verfassungsgemäß erklärte. „Wir haben uns dieser Einschätzung angeschlossen“, sagte Häußler. Die Impfung konnte dem Gericht zufolge zwar das Risiko einer Infektion und Übertragung nur verringern, zugleich aber die Gefahr eines schweren Verlaufs um 90 Prozent reduzieren.

Während der Verhandlung hatte der Senat auch Sachverständige unter anderem vom Paul-Ehrlich-Institut gehört. Danach habe er sich der Bewertung angeschlossen, dass die Impfung auch gegen die Omikron-Variante noch eine relevante Schutzwirkung habe. Der positive Effekt überwiege das Risiko weiter deutlich. Laut aktueller Empfehlung des Robert-Koch-Instituts gelte dies auch für jüngere Erwachsene unter 60 Jahren.

Allerdings müsse das Ministerium die Impfpflicht evaluieren und überwachen, forderte das Gericht. Daueranordnungen müssten immer daraufhin überprüft werden, ob sie angesichts veränderter Umstände weiterhin verhältnismäßig und ermessensgerecht seien. Vor der Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen seien daher die Erkenntnisse erneut abzuwägen, denn die Gefährlichkeit des Virus lasse nach, und die aktuell erhältlichen Impfstoffe würden weniger effektiv.

Kläger lässt offen, ob er sich impfen lässt

Seit Ende November besteht für Soldatinnen und Soldaten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen. Die Kläger argumentierten damit, dass die Impfung aus ihrer Sicht nicht ausreichend erforscht sei und eine Infektion oder Erkrankung nicht verhindere.

Häußler sagte bei der Urteilsverkündung, dass zwar Nebenwirkungen auftreten könnten und die Datenerhebung Lücken habe – das Gericht aber in seiner Bewertung zu dem Schluss komme, dass der Nutzen der Impfung überwiege. Bereits zum Verhandlungsauftakt im Mai hatte er deutlich gemacht, dass die Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betreffe. Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind demnach weitere Verfahren von Soldaten unterschiedlicher Einheiten zum Thema anhängig.

Nach dem Urteil sagte einer der beiden Kläger, Marcus B., er habe dieses „anzuerkennen“. Der andere Kläger, Christian B., ließ offen, ob er sich nun impfen lässt. „Ich brauche eine Aufforderung für eine Impfung“, sagte er und schloss auch eine Kündigung nicht aus.