Gericht: Corona-Spaziergänge in Cottbus bleiben verboten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellt sich im Streit um das Verbot sogenannter Corona-Spaziergänge auf die Seite der Polizei Cottbus.

Das zweiwöchige Verbot von unangemeldeten Versammlungen in Cottbus bleibt in Kraft. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) bestätigte das vorbeugende Verbot dieser Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen durch die Polizei, wie Gerichtssprecherin Christiane Scheerhorn am Freitag mitteilte. Zur Begründung ihres Beschlusses führten die Richter des OVG an, dass die Polizei ausreichende Gründe für die Annahme angeführt habe, dass es bei künftigen nicht angemeldeten Versammlungen zu massiven Verstößen gegen die Corona-Auflagen kommen würde.
Nach zahlreichen unangemeldeten Demonstrationen gegen die Corona-Politik mit Tausenden Teilnehmern hatte die Polizei diese Versammlungen in Cottbus für den Zeitraum vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2022 mit einer Allgemeinverfügung generell untersagt. Das Verbot stand insbesondere im Zusammenhang mit den Aufrufen zum „Cottbuser Spaziergang“.
Richter: Präventives Verbot mit Versammlungsfreiheit vereinbar
Die bewusst unterlassene Anmeldung der „Cottbuser Spaziergänge“ verfolge erkennbar den Zweck, jede Kooperation mit der Versammlungsbehörde systematisch zu verhindern, erklärten die Richter des OVG laut Mitteilung. Angesichts der hohen Infektionsgefahr sei ein präventives Verbot mit der im Grundgesetz verbrieften Versammlungsfreiheit vereinbar.
Das Verwaltungsgericht Cottbus hatte das Verbot der Polizei am 4. Februar in erster Instanz gekippt. Nach seiner Auffassung hatte die Polizei nicht hinreichend begründet, dass konkrete Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass es zu unangemeldeten Versammlungen kommen werde, die mit schwerwiegender Infektionsgefahr und Gefahren für die öffentliche Sicherheit einhergingen. Gegen diese Entscheidung hatte die Polizei beim OVG Beschwerde eingelegt.
