Gericht erlaubt Nennung von „Junge Welt“ im Verfassungsschutzbericht
Die überregionale Tageszeitung möchte nicht mehr als „kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung““ aufgeführt werden. Vorerst muss sie wohl aber damit leben.

Die Zeitung „Junge Welt“ muss vorerst eine Nennung in Verfassungsschutzberichten hinnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Damit blieb ein Eilantrag der Zeitung gegen das Bundesinnenministerium erfolglos. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. „Junge Welt“-Chefredakteur Stefan Huth teilte mit, Verlag und Redaktion seien entschlossen, „die staatliche Bekämpfung einer unabhängigen Tageszeitung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz durch alle Instanzen anzufechten“.
Die 1947 gegründete überregionale Zeitung mit Hauptsitz in Berlin wehrt sich vor Gericht dagegen, dass sie für die Jahre 1998, 1999, 2002 und 2004 bis 2020 in Verfassungsschutzberichten als „kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung“ aufgeführt wird. Per Eilverfahren wollte sie jede weitere Verbreitung der Berichte stoppen, bis die Frage der Zulässigkeit endgültig geklärt ist.
Verwaltungsgericht: Fall ist nicht eilbedürftig
Dafür sah das Verwaltungsgericht aber keinen ausreichenden Grund. Es sei der Zeitung zuzumuten, das Hauptsacheverfahren abzuwarten. So sei der Fall wegen der Berichte vor dem Jahr 2014 nicht eilbedürftig. Der Verlag habe die Praxis des Bundesinnenministeriums über viele Jahre hingenommen, so dass aus der früheren Erwähnung heute keine unzumutbaren Nachteile mehr folgten, so die Richter.
Zudem bestehe kein Unterlassungsanspruch, da die Berichterstattung vom Bundesverfassungsschutzgesetz abgedeckt sei. Danach dürfe das Ministerium die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorlägen. Dies sei hier der Fall, so die zuständige 1. Kammer. Die Erwähnung der Tageszeitung verstoße weder gegen die Meinungs- noch die Pressefreiheit.
Linksextremistische Tendenzen
Zur Begründung hieß es unter anderem vom Gericht: Die „Junge Welt“ strebe die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischen Verständnis an. Einzelne Stamm- und Gastautoren sowie Redakteure der Zeitung seien klar dem linksextremen Spektrum zuzurechnen. Zudem bekenne sich die Tageszeitung nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit und biete Dritten, die Gewaltanwendung befürworten - etwa ehemaligen RAF-Mitgliedern - immer wieder eine Plattform.
Die Tageszeitung kritisierte die Gerichtsentscheidung. Der Beschluss enthalte „eine Reihe politischer Einschätzungen und weitreichender, nicht nur diese Zeitung betreffender Wertungen, die das abschließende Urteil bereits vorwegnehmen sollen“, hieß es in einer Mitteilung.
