Gericht: Hinweis auf Rückzahlung des Reisepreises erforderlich

Tui dürfe es Kunden auf seiner Website nicht unangemessen schwer machen, nach einer coronabedingten Reiseabsage Erstattungsansprüche geltend zu machen.

Erstattung von Reisekosten: Tui und andere Unternehmen sind in der Kritik.
Erstattung von Reisekosten: Tui und andere Unternehmen sind in der Kritik.dpa/Stefan Sauer

Hannover-Ein Landgericht in Niedersachsen hat die Position von Urlaubern bei Ärger mit der Erstattung von stornierten Reisen in der Corona-Pandemie gestärkt. Das Gericht entschied nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), dass Tui Deutschland es Kunden auf seiner Website nicht unangemessen schwer machen dürfe, nach einer coronabedingten Reiseabsage Erstattungsansprüche geltend zu machen (Az. 13 O 186/20).

Die Corona-Informationen auf der Website müssen dem Anerkenntnisurteil zufolge den Hinweis enthalten, dass Kunden Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises haben. Dieser Hinweis war nach Angaben der Verbraucherschützer zunächst so versteckt, dass er kaum auffindbar war.

Tui teilte mit, man habe als erstes großes Reiseunternehmen einen transparenten und digitalen Prozess für die Erstellung von Reiseguthaben mit Extrabonus beziehungsweise die Auszahlung von stornierten Reisen eingerichtet. „Dies war auch im Internet der Fall, nichtsdestotrotz haben wir im Oktober dem Urteil entsprechend die Internetseite angepasst“, so das Unternehmen.

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Kritik von der Verbraucherzentrale

Vzbv-Vorstand Klaus Müller kritisierte dagegen: „Seit Beginn der Corona-Pandemie versuchen viele Reiseveranstalter und Fluggesellschaften, Kunden das Geld für abgesagte Reisen nicht zu erstatten.“ Die Websites vermittelten oft den Eindruck, als hätten Kunden nur die Wahl zwischen einem Gutschein und einer Umbuchung. Tatsächlich habe aber nach dem Gesetz der Erstattungsanspruch Vorrang, so Müller.

Die Verbraucherschützer haben nach eigenen Angaben seit April 2020 ein Dutzend Reiseveranstalter und Fluggesellschaften abgemahnt, weil sie ihre Kunden auf „unzulässige Weise“ davon abgehalten haben sollen, ihr Recht auf Erstattung des Reisepreises einzufordern. Fünf weitere Verfahren wurden demnach durch die Abgabe von Unterlassungserklärungen der betroffenen Unternehmen abgeschlossen. Sechs Klagen seien noch vor Gericht anhängig, hieß es.