Gericht kippt 2G-Regel an Hochschulen

Ungeimpfte Studierende mit einem negativen Corona-Test dürfen in Baden-Württemberg wieder an Präsenzveranstaltungen an Hochschulen teilnehmen.

Studierende mit Abstand und Maske im Hörsaal.
Studierende mit Abstand und Maske im Hörsaal.dpa/Sebastian Gollnow

Mannheim-Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat die 2G-Regelung an Hochschulen in dem Bundesland vorläufig außer Vollzug gesetzt. Er gab dem entsprechenden Eilantrag eines Studenten statt, der nicht geimpft ist und laut Studienordnung an Präsenzveranstaltungen teilnehmen muss. Aus der Vorschrift ergebe sich nämlich nicht, zu welchen Vorkehrungen Hochschulen im Hinblick auf ungeimpfte Studierende verpflichtet seien, um die Studierbarkeit zu gewährleisten, erklärte das Gericht.

Laut Grundgesetz dürften alle Deutschen ihre Ausbildungsstätte frei wählen. Die 2G-Pflicht in der Corona-Verordnung des Landes greife in dieses Recht ein, weil ungeimpfte Studierende an den meisten Präsenzveranstaltungen nicht teilnehmen könnten.

Durch diese Beschränkung könne der erfolgreiche Abschluss eines Semesters gefährdet werden, argumentierten die Mannheimer Richter laut Mitteilung. Das könnte zu einer Verlängerung des Studiums führen oder gar den Studienerfolg insgesamt gefährden.

Anders als in Berlin, wo an Hochschulen und Universitäten im Moment die 3G-Regel gilt, galt an Hochschulen und Universitäten in Baden-Württemberg seit Ende November die 2G-Regel. Ausnahmen galten nur für Praxisveranstaltungen wie Laborpraktika, Prüfungen und den Besuch von Bibliotheken.

Der Beschluss vom 15. Dezember ist den Angaben nach unanfechtbar. Laut SWR gilt er einem Sprecher des Gerichtshofs zufolge ab sofort und für alle Hochschulen in Baden-Württemberg. Das Ministerium könnte nun beispielsweise seine Regeln ändern.

Einen Antrag des Studenten gegen die Kontaktbeschränkungen und weitere Einschränkungen im Freizeitbereich lehnte der Gerichtshof dagegen ab.