Gericht lehnt AfD-Antrag gegen Verfassungsschutz ab
Die AfD wollte eine Zwischenregelung im Streit um die Einstufung als Verdachtsfall. Das Verwaltungsgericht Köln befand das für unnötig.

Imago/Steinach
Köln-Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Antrag der AfD auf eine Zwischenregelung im Streit um die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) abgelehnt. Weil das BfV zugesagt habe, sich bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht öffentlich zu einer möglichen Einstufung zu äußern, sei dieser Zwischenschritt nicht nötig, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Auch habe das Amt zugesagt, bis zu einer Entscheidung auf die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu verzichten. Gegen den Beschluss kann die AfD Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen (Az.: 13 L 105/21).
Der Verfassungsschutz hatte dem Gericht zugesagt, bis zum Ende des Eilverfahrens Kandidaten und Abgeordnete der Partei nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überwachen. Außerdem wird der Verfassungsschutz bis zum Abschluss des Verfahrens darauf verzichten, öffentlich bekannt zu geben, ob es die AfD als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstuft.
Das Gericht stellte fest, angesichts der vom Bundesamt für Verfassungsschutz abgegebenen Erklärungen könnte sich eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln während der Dauer des Eilverfahrens lediglich auf die einfachen Mitglieder der Partei auswirken – diese möglichen Folgen seien nicht derart gravierend, dass ein Hängebeschluss notwendig wäre.
Laut Gericht bestehe grundsätzlich ein erhebliches öffentliches Interesse an einer Beobachtung nach einer Einstufung als Verdachtsfall. Denn es gehe um den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, die von den Verfassungsschutzbehörden zu verteidigen sei, heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts Köln.
