Berlin-Die neue Fußgängerzone in der Krautstraße in Berlin-Friedrichshain ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts rechtswidrig und muss rückgängig gemacht werden. Damit wurde dem Eilantrag einer Hauseigentümerin in der Straße gegen das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg stattgegeben, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Ende April waren die entsprechenden Verkehrszeichen sowie Poller und Absperrungen errichtet worden. Innerhalb einer Woche nach Rechtskraft des Beschlusses müssten diese nun vorläufig entfernt werden. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Die in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Voraussetzungen für das Kennzeichnen einer Fußgängerzone lägen nicht vor, befanden die Verwaltungsrichter. Es fehle bislang an einer vorausgehenden städteplanerischen Entscheidung. Das entsprechende Verfahren werde derzeit erst vorbereitet.
Das Bezirksamt kündigte Beschwerde gegen die Eilentscheidung an. Der rund 50 Meter lange Abschnitt der Krautstraße zwischen zwei Spielplätzen sollte für mehr Sicherheit der Kinder sorgen. Die Gerichtsentscheidung zeige einmal mehr, wie schwer es in Berlin sei, selbst kleine Flächen umzuverteilen und mehr Platz für Kinder, sicheren Verkehr und Freizeit zu schaffen, so Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) laut Mitteilung. Beim Schaffen einer sicheren Infrastruktur stoße man immer wieder an Grenzen, weil Gesetze veraltet seien.
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