Gericht: Platz für Leipzig-Demo war laut Aktenlage ausreichend
Berechnungen auf Basis der letzten „aktenkundigen Gefahrenprognose“ hätten gezeigt, dass es genügend Platz für die erwartete Teilnehmerzahl gab.

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Bautzen-Nach der umstrittenen Demonstration der Querdenken-Bewegung am Samstag in Leipzig hat das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Entscheidung zu seiner Genehmigung begründet: Demnach war der vorhandene Platz für die erwartete Teilnehmerzahl laut Aktenlage ausreichend.
„Die letzte aktenkundige Gefahrenprognose“ der Polizei vom Donnerstagabend sei „von einer Versammlung mit geschätzt 16.000 Teilnehmern ausgegangen“, so das OVG. Die Versammlungsfläche in der Leipziger Innenstadt wiederum sei „nach Abzug nicht nutzbarer Flächen noch 111.401,93 Quadratmeter groß gewesen“.
Gericht: Ausreichend Puffer war vorhanden
Bei einer vom Gesundheitsamt zur Wahrung der erforderlichen Mindestabstände als ausreichend angesehenen Fläche von sechs Quadratmetern pro Teilnehmer habe der für 16.000 Teilnehmer nötige Platz von 96.000 Quadratmetern zur Verfügung gestanden. Die rechnerisch verbleibenden 15.000 Quadratmeter seien zudem „ein ausreichender Puffer gewesen“.
Außerdem habe „die ortsfeste Versammlung zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit geboten, dass sich die ohnehin anreisenden Teilnehmer dort überwiegend aufhalten und nicht ungeordnet in der Innenstadt verteilen“. Damit sei hingegen bei der von der Stadt ursprünglich verfügten Verlegung der Versammlung zur Messe zu rechnen gewesen.
Bei der Kundgebung mit rund 20.000 Teilnehmern hatte es zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Auflagen gegeben. Es kam zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, nachdem die Polizei die Demonstration wegen der Verstöße vorzeitig aufgelöst hatte. Als Konsequenz aus den Ereignissen will Sachsen seine Corona-Verordnung verschärfen.