Schwarzer Polizist soll Dealer spielen: „Schaffen wir ein realistisches Bild“
Ein Polizeihauptkommissar musste nach einem rassistischen Vorfall bei einer Polizeiübung vor Gericht. Jetzt fiel das Urteil des Landgerichts.

Ein wegen Beleidigung angeklagter Polizist ist in einem Berufungsverfahren freigesprochen worden. Der Polizeihauptkommissar hatte einen schwarzen Kollegen bei einer Einsatzübung der Polizei aufgefordert, einen Dealer zu spielen. Dazu hatte er gesagt: „Schaffen wir ein realistisches Bild.“ Als der betroffene Kollege irritiert geschaut habe, sagte der Polizeihauptkommissar weiter: „Jeder bekommt hier ein bisschen Rassismus ab.“ In einem ersten Gerichtsverfahren war der 45-Jährige vom Amtsgericht Köln dafür verwarnt worden. Eine zusätzliche Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro wurde für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Andreas Kerkhof, der Verteidiger des Mannes, war daraufhin in Berufung gegangen.
Die Polizei sei nunmal ein „wilder Haufen“, zitiert das Nachrichtenportal t-online den Anwalt, der auch schon den Reemtsma-Entführer Thomas Drach verteidigte. So müsse im Rollenspiel ein Schwarzer eben als Dealer herhalten. Eine blonde Polizistin mit Tätowierungen habe bei Bedarf auch die Rolle einer Prostituierten zu übernehmen. Die Aussage seines Mandanten sei „hässlich“, aber nicht strafbar gewesen, wird der Jurist weiter zitiert. Auch die Sätze von Jan Böhmermann über den türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan seien nicht strafbar gewesen.
Anwalt: Eine blonde Polizistin würde auch die Prostituierte spielen
Kerkhof beantragte daher, das Urteil der ersten Instanz aufzuheben und seinen Mandanten freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft hingegen sagte, sie „teile die Einschätzung des erstinstanzlichen Urteils“. Sie beantragte, den Berufungsantrag zu verwerfen. Richterin Sylvia Sella-Geussen folgte letztlich dem Antrag der Verteidigung und sprach den angeklagten Polizisten frei.
In ihrer Begründung sagte die Richterin laut t-online.de, dass der Polizist, der den dunkelhäutigen Dealer spielen sollte, nicht als Kollege degradiert worden sei . Ihm sei lediglich „eine Rolle in einem Spiel“ zugewiesen worden, „weil er von der Optik her passt“. Amtsrichter Maurits Steinebach, der das erste und nun verworfene Urteil gesprochen hatte, hatte in seiner Urteilsbegründung gesagt, es gehe nicht an, dass man einem Menschen aufgrund seiner Hautfarbe suggeriere, dass er wie ein Straftäter aussehe.
Der Betroffene selbst sagte vor Gericht: „Ich habe meine Hautfarbe nicht erst seit gestern, und ich habe schon viele negative Sachen dazu gehört. Wenn das sogar auf der Dienststelle weitergeht, wo hört es denn dann mal auf? Kollegen sollten mir das Gefühl geben: Du gehörst dazu, egal, wie Du aussiehst.“ Zu dem Freispruch des Angeklagten könne er zunächst nichts sagen, aber „der Richter, der im ersten Verfahren das Urteil gesprochen hat, hat sich ja etwas dabei gedacht“.
Noch ist der Freispruch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann in Berufung gehen. Ob sie das machen wird, ist nach Angaben eines Sprechers noch nicht entschieden.
