Gericht: Staat zahlt Wirten nicht die volle Corona-Entschädigung
Gastronomen zogen wegen finanzieller Lockdown-Einbußen bis vor den BGH. Nach aktuellem Verhandlungsstand können sie nicht auf volle Entschädigung hoffen.

Von den Corona-Lockdowns hart getroffene Branchen wie die Gastronomie haben wenig Aussicht auf volle staatliche Entschädigung für ihre Einbußen. Das zeichnete sich am Donnerstag in der Verhandlung der ersten Klage ab, die den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erreicht hat. Die im Infektionsschutzgesetz enthaltenen Entschädigungsregelungen seien wohl nicht für flächendeckende Betriebsschließungen gedacht, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann nach Vorberatungen. Generell gehe es hier möglicherweise nicht um eine Frage der Staatshaftung, sondern des Sozialstaats. Das Urteil soll wohl in zwei Wochen verkündet werden.
Geklagt hat der Eigentümer einer familiengeführten Veranstaltungslocation mit Schloss-Hotel und mehreren Restaurants im Berliner Umland. Er fordert vom Land Brandenburg rund 27.000 Euro und den Ersatz weiterer Schäden, weil er im Frühjahr 2020 mehrere Wochen weitgehend schließen musste. Herrmann sagte, der Fall habe sehr grundsätzliche Bedeutung. Bundesweit gebe es eine sehr große Zahl ähnlicher Gerichtsverfahren. In den Vorinstanzen hatte die Entschädigungsklage keinen Erfolg (Az. III ZR 79/21).
