Gericht: Unfallversicherung muss für Sex bezahlen
Ein durch einen Unfall behindertern Mann fordert von der Berufsgenossenschaft die Kosten für eine Sexualbegleitung. Das Sozialgericht gibt ihm Recht.

Ein 39-Jähriger hat vor dem Sozialgericht Hannover das richterliche Urteil bekommen, auf das er geklagt hatte: Die Berufsgenossenschaft soll ihm seine Sexualbegleitung bezahlen. Das berichtete die Bild am Dienstag.
Der Mann hat demnach vor fast zwanzig Jahren durch einen Autounfall eine Schwerbehinderung erlitten. Wegen seiner dadurch erfahrenen Beeinträchtigungen, wie etwa einer „Koordinationsstörung“, könne er sich nicht selbst sexuell befriedigen, so die Bild. Kontakt zu Frauen falle ihm schwer.
Sex gehöre zu den grundlegenden menschlichen Bedürfnissen
Zwei Jahre lang habe die Berufsgenossenschaft - ein Träger von Unfallversicherungen - Sienkwicz bereits eine Sexualbegleitung finanziert. Als Sexualbegleitung bezeichnet man eine in der Regel intime bis sexuelle Dienstleistung für Menschen mit Behinderung. Diese habe im vorliegenden Fall bislang 720 Euro monatlich gekostet. Mit einer Rente von 1900 Euro im Monat komme er aber kaum über die Runden, seine Eltern müssten ihn unterstützen.
Deshalb klagte der Mann sich nun vor dem Sozialgericht bis zu Richter Rainer Friske durch, der dem Kläger offenbar Recht zusprach.
Gegenüber der Bild habe der Richter die bemerkenswerte Begründung geäußert: „Sex gehört zu grundlegenden menschlichen Bedürfnissen. Eine selbstbestimmte Sexualität ist Voraussetzung für eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und soziale Eingliederung des Menschen mit Behinderung.“ Das Urteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig.
