Gericht weist AfD-Klage gegen Landtag ab

Das Parlament hatte die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema Linksextremismus abgelehnt.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt in Magdeburg.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt in Magdeburg.imago images/Frank Sorge

Dessau-Das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt hat eine Klage der AfD-Fraktion gegen den Landtag zurückgewiesen. Die Richter sahen ihre verfassungsmäßigen Rechte durch die Entscheidung des Parlaments nicht verletzt. Letzteres hatte die Einsetzung eines von der Partei beantragten Untersuchungsausschusses zum Thema Linksextremismus abgelehnt, bei dem auch Vereine, Parteien sowie Gewerkschaft untersucht werden sollten.

Der von der AfD beantragte Ausschuss überschreite in wesentlichen Teilen die verfassungsgemäßen Aufgaben des Landtags und würde entgegen dem Grundsatz der Gewaltenteilung Aufgaben der ausführenden Gewalt, insbesondere der Verfassungsschutzbehörde, sowie Aufgaben der Rechtsprechung übernehmen, so die Richter.

AfD berief sich auf Landesverfassung

Der Untersuchungsauftrag widerspreche zudem dem Grundgedanken eines demokratischen Rechtsstaats, weil er dem Gericht zufolge dem Parlament ermöglichen würde, die Arbeit politischer Parteien zu kontrollieren und damit potenziell deren Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volks zu beeinflussen. Darüber hinaus seien parlamentarische Untersuchungen, die unmittelbar auf Ermittlungen über die Entfaltung grundrechtlicher Freiheit durch Einzelpersonen und privatrechtliche Personenvereinigungen zielen würden, grundsätzlich nicht zulässig.

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Die AfD hatte sich auf Artikel 54 der Landesverfassung berufen, wonach der Landtag das Recht und auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder auch die Pflicht habe, Untersuchungsausschüsse einzusetzen. Der frühere AfD-Fraktionschef André Poggenburg unterstützte die Klage.