Gerichtsprozess: Klage gegen islamisches Gebet über Lautsprecher

Die Kläger sagen, dass es ihnen nicht um die Lautstärke, sondern um den Inhalt geht. Explizit stören sie sich an dem Ausruf: „Allah ist der Größte“. Die Intonation des Muezzinrufes sei „nichts für mitteleuropäische Ohren“.

Das Gebäude der Ditib-Gemeinde in Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen, die von einem Nachbarn wegen des Muezzin-Ruf verklagt worden ist.
Das Gebäude der Ditib-Gemeinde in Oer-Erkenschwick in Nordrhein-Westfalen, die von einem Nachbarn wegen des Muezzin-Ruf verklagt worden ist.Foto: dpa/Caroline Seidel

Münster-Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entscheidet am Mittwoch über eine Klage  gegen einen Muezzinruf in Oer-Erkenschwick Nordrhein-Westfalen. Zwei Anwohner hatten 2015 gegen eine seinerzeit vorhandene Ausnahmegenehmigung für den Lautsprecherruf zum Gebet der Türkisch-Islamischen Gemeinde (Ditib) geklagt. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage des Ehepaares in erster Instanz stattgegeben. Die Lautsprecher blieben seitdem stumm. 

Der Kläger betonte, dass es ihm nicht um die Lautstärke, sondern um den Inhalt des Rufes gehe. Er fühle sich in seinem Recht auf Religionsfreiheit beschnitten. Die muslimische Gemeinde stelle den Gott der Muslime in ihrem Muezzin-Ruf „Allah ist der Größte“ über den christlichen Gott und Jesus Christus. Außerdem sei die Intonation des Rufes „nichts für mitteleuropäische Ohren“.

Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bekam das Ehepaar zunächst Recht. Die Stadt habe die Ausnahmeregelung nur unzureichend begründet. Die „Bewertung der Verhältnisse vor Ort, der Schutzwürdigkeit der Anwohner und die allgemeine Akzeptanz des Gebetsrufes“ seien bei der Ausnahmeregelung nicht berücksichtigt worden.

Der achte Senat des OVG in Münster will am Mittwoch eine endgültige Entscheidung verkünden. Auch ein Lärmgutachter soll sich zu dem Fall äußern.