Greenwashing-Vorwürfe: Verbraucherzentrale verklagt Tesla

Im Internet wirbt der Musk-Konzern mit der CO₂-Neutralität seiner E-Autos. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wirft Tesla vor, damit die Kunden zu täuschen.

Tesla-Chef Elon Musk bei einer Besichtigung der Tesla-Gigafactory in Grünheide
Tesla-Chef Elon Musk bei einer Besichtigung der Tesla-Gigafactory in GrünheideAFP/Odd Andersen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat vor dem Landgericht Berlin Klage gegen Elon Musks Tesla-Konzern erhoben, wie der Verband am Dienstag mitteilte. Versprechen, nach denen durch den Kauf der Elektromobile des Herstellers massiv CO₂ eingespart werden könnte, bezeichnete der vzbv als „irreführende Werbeaussagen“.

Zudem verschweige der Konzern, dass der „Wächter-Modus“ der Tesla-Modelle leicht zu Verstößen gegen europäische Datenschutzgesetze führen könne. Ahnungslosen Kunden könnten im Zweifel Bußgelder drohen.

Tesla: 1,5 Milliarden Dollar jährlich mit Emissionshandel

Wie der vzbv mitteilte, sei es grundsätzlich richtig, dass Tesla-Fahrzeuge dank des Verzichts auf fossile Brennstoffe weniger CO₂-Emissionen verursachen. Die so eingesparten Schadstoffe verkaufe der Konzern jedoch in Form von Emissionsrechten an andere Hersteller weiter, deren Autos dadurch mehr CO₂ ausstoßen dürften.

In einem Bericht zur Klimabilanz gab Tesla an, allein im Jahr 2021 rund 1,5 Milliarden US-Dollar Gewinn mit dem Verkauf von Emissionszertifikaten gemacht zu haben. Dennoch wirbt der Musk-Konzern im Internet mit der CO₂-Neutralität seiner Fahrzeuge. „Verbraucher:innen gehen deshalb nach Auffassung des vzbv davon aus, dass sie durch die Anschaffung des Fahrzeugs den CO₂-Ausstoß durch Pkw insgesamt verringern“, teilten die Verbraucherzentralen mit. „Für viele ist das ein entscheidender Anlass zum Umstieg auf ein E-Auto.“

vzbv: „Wächter-Modus“ könnte zu Problemen beim Datenschutz führen

Neben vermeintlichem Greenwashing prangern die Verbraucherschützer auch die Risiken des sogenannten Wächter-Modus für Tesla-Kunden an. Dieser ist zum Schutz der Fahrzeuge gedacht, wenn diese geparkt sind. Bei Aktivierung filmen mehrere Kameras dauerhaft die Umgebung des Autos. Laut vzbv könnte dies jedoch zur Aufzeichnung vorbeilaufender Passanten führen.

Die Verbraucherzentralen befürchten daher Probleme beim Datenschutz: „In bestimmten Fällen werden die Aufnahmen im Fahrzeug gespeichert. Damit handelt es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Datenschutzgrundverordnung unterliegt.“ Auf unwissende Kunden könnten im Zweifel Bußgelder zukommen, so der Bundesverband.