Gute Nachricht für Mieter: Vermieter müssen sich an CO₂-Kosten beteiligen

Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto höher soll der vom Vermieter zu tragende Anteil sein. Ein guter Anreiz, Wohnungen zu sanieren, glaubt Habeck.

Viele Berlinerinnen und Berliner wohnen zur Miete. Für sie ist die Entscheidung des Bundeskabinetts zur Aufteilung von CO₂-Kosten eine positive Nachricht (Symbolbild).
Viele Berlinerinnen und Berliner wohnen zur Miete. Für sie ist die Entscheidung des Bundeskabinetts zur Aufteilung von CO₂-Kosten eine positive Nachricht (Symbolbild).imago

Die CO₂-Kosten sollen künftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf zu einem Stufenplan, der sich an der Energiebilanz der jeweiligen Gebäude orientiert und beide Seiten davon abhängig unterschiedlich stark belastet. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sprach von einem „gerechten“ Ansatz, der zusätzlich einen „echten Anreiz“ schaffe, Wohnungen zu sanieren.

Bislang tragen Mieterinnen und Mieter den CO₂-Preis allein. Nun soll es ab Anfang 2023 ein zehn Stufen umfassendes neues Modell geben: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil.

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sprach von einer „guten Nachricht“ für Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Es habe sich nicht das ebenfalls diskutierte 50-50-Modell durchgesetzt, sondern es gebe nun ein „Anreizsystem für Investitionen in den Gebeäudebestand“. Justizminister Marco Buschmann (FDP) verwies darauf, dass das Gesetz auch „bürokratiearm“ arbeite, denn die Zuordnung der Gebäude sei einfach gestaltet worden.

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