Hamburg/Düsseldorf-Wegen steigender Corona-Infektionszahlen müssen in Hamburg und in Corona-Hotspots in NRW ab Sonnabend Gaststätten um 23 Uhr schließen. In Hamburg gilt die Sperrstunde bis 5 Uhr, in NRW bis 6 Uhr.
In Nordrhein-Westfalen sind alle Kommunen mit 50 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen betroffen. Damit setzt das Land eine entsprechende Bund-Länder-Vereinbarung um. In Hamburg gilt während der Sperrstunde zugleich ein allgemeines Verbot des Verkaufs und der Abgabe von alkoholischen Getränken.
Außerdem wird die bei privaten Feiern zulässsige Höchstteilnehmerzahl in der Hansestadt weiter eingeschränkt: In der eigenen Wohnung sind ab Sonnabend nur noch maximal 15 Personen erlaubt, bisher waren es 25. Außerdem müssen Schüler an Berufsschulen und in den Oberstufen der allgemeinbildenden Schulen ab kommender Woche auch im Unterricht eine Maske tragen. Darüber hinaus sollen in allen Schulen die Klassenräume alle 20 Minuten gelüftet werden.
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Die Bezirksämter in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel verlängerten zudem an den Wochenenden geltende Allgemeinverfügungen „zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke in ausgewählten Gebieten“ bis Ende November.
Auf der Seite der Stadt Hamburg heißt es dazu: „Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke unter anderem durch Kioske, Tankstellen, Einzelhandel sowie Bars und Gaststättenbetriebe ist demnach innerhalb der kommenden sieben Wochen bis einschließlich zum 29. November jeweils freitags und sonnabends von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags untersagt“. Hiervon ausgenommen ist demnach „der Ausschank alkoholischer Getränke im Bereich der konzessionierten Außengastronomie für den Verzehr an Ort und Stelle“.
In Berlin hat ein Gericht am Freitag auf Antrag mehrerer Gaststättenbetreiber die dortige Sperrstunde gekippt. Sie dürfen wieder nach 23 Uhr öffnen, dann allerdings keinen Alkohol mehr ausschenken.