„Hanebüchen“: Franziska Giffey will nicht Bundesinnenministerin werden

Das Gerücht, sie werde Faesers Nachfolgerin, sei „nichts als Wahlkampfgetöse der CDU“, so die Regierende Bürgermeisterin. Giffey möchte in Berlin weiter Politik machen.

Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) möchte in Berlin bleiben.
Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) möchte in Berlin bleiben.Michael Kappeler/dpa

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) will nicht Bundesinnenministerin werden. „Ich finde diese Gerüchte hanebüchen. Das steht überhaupt nicht zur Debatte“, sagte die frühere Bundesfamilienministerin dem Portal T-Online vor der Berliner Wiederholungswahl am Sonntag. „Die haltlosen Behauptungen, ich sei auf dem Absprung ins Bundesministerium, sind nichts als Wahlkampfgetöse der CDU, die einen Wahlkampf ohne eigene Inhalte führt.“ Sie habe sich für Berlin entschieden und kämpfe dafür, wieder Regierende Bürgermeisterin zu werden, so Giffey.

Gerüchte um einen möglichen Wechsel Giffeys ins Bundeskabinett waren im Zusammenhang mit den Plänen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser aufgekommen, die ihre SPD in Hessen als Spitzenkandidatin in den Wahlkampf für die Landtagswahl am 8. Oktober führen will. Ihr Amt als Bundesinnenministerin will sie vorerst behalten und auch im Fall einer Wahlniederlage in Hessen im Bundeskabinett bleiben. Sollte Faeser indes Ministerpräsidentin werden, wäre ihr Posten im Bundeskabinett vakant.

Berlin-Wahl: CDU liegt in den Umfragen auf Platz eins

Giffey wiederum muss bei der Wahlwiederholung am kommenden Sonntag um ihr Amt als Regierende Bürgermeisterin bangen, das sie erst seit Dezember 2021 innehat. Denn in letzten Umfragen rangierte die CDU mit 24 bis 26 Prozent deutlich vor Grünen und SPD, wobei je nach Umfrage zuletzt mal die Grünen und mal die SPD auf Platz zwei lagen. Sollten sich diese Umfragen am Wahlabend bestätigen, könnte eine CDU-geführte Landesregierung die Folge sein. Möglich ist aber auch, dass SPD, Grüne und Linke ihre Koalition fortsetzen.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte die Abgeordnetenhauswahl vom September 2021 wegen zahlreicher Pannen und „schwerer systemischer Mängel“ für ungültig erklärt. Er ordnete eine komplette Wiederholung an.