Hartz IV: Empfänger sollen 60.000 Euro Ersparnisse behalten dürfen
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will Vermögen bis zu 60.000 Euro zunächst nicht antasten. Auch die Größe der Wohnung soll zwei Jahre nicht geprüft werden.

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Berlin-Wer Hartz IV bezieht, soll Vermögen von bis zu 60.000 Euro zunächst behalten dürfen. Das sieht eine vorgeschlagene Neuregelung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vor. Zudem soll in ersten zwei Jahren des Bezugs von Hartz IV darauf verzichtet werden, die Größe der Wohnung eines Betroffenen zu prüfen. Das meldet die Süddeutsche Zeitung und beruft sich auf einen der Redaktion vorliegenden Gesetzesentwurf.
Aufgrund der Corona-Krise sind diese Prüfungen bereits ausgesetzt. Die Regelung läuft nach derzeitigem Stand im März aus. SPD-Politiker Heil möchte diesen „vereinfachten Zugang“ zur Grundsicherung nun zur Dauerregel machen. Er wolle damit erreiche, dass sich „Menschen keine Sorgen um ihre Wohnung und ihr Erspartes machen müssen, wenn sie in Grundsicherung kommen“, sagte der Arbeitsminister der Süddeutschen Zeitung. Dabei gehe es auch „um mehr Respekt vor Lebensleistung“.
Der CDU-Sozialexperte Peter Weiß sagte der dpa hingegen, man lehne „eine Entfristung dieser Sonderregelungen ab“. Eine „schleichende Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist mit uns nicht möglich“, sagte Weiß weiter. Die Union sei aber gesprächsbereit, um die Corona-bedingten Sonderregelungen zu verlängern, wenn es nötig sei.
Das Modell eines bedingungsloses Grundeinkommens sieht vor, dass jeder Bürger staatliche Unterstützung bekommt. Dies ist im Heil-Entwurf so zwar nicht vorgesehen, Kritiker argumentieren aber, Heils Pläne seien eine so weitgehende Abkehr von der Grundsicherung heute, dass dies in Richtung eines solchen Grundeinkommens gehen würde.
Linken-Chefin Katja Kipping begrüßte die Pläne des Bundesarbeitsministers. Sie halte den Reformansatz für überfällig, sagte sie den Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft von Montag. Doch ihr gehen die Pläne nicht weit genug. Das sei „noch lange nicht der notwendige Kurswechsel hin zu einem garantierten Schutz vor Armut“.
