Berlin-Das Bundeskanzleramt muss einem Journalisten laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin Auskunft über Hintergrundgespräche geben. Ein Pressevertreter hatte Informationen über Zeit, Ort, Teilnehmer und Inhalte solcher Gespräche im Jahr 2016 gefordert.
In dem Fall ging es um Unterhaltungen zwischen Vertretern des Kanzleramts und Journalisten, über die Vertraulichkeit vereinbart worden war. Zur Urteilsbegründung teilte das Gericht mit, der Kläger habe das Recht, die entsprechenden Informationen auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs einzufordern.
Zum Informationsbestand einer Behörde gehöre laut Presserecht auch „das nicht verschriftlichte dienstliche Wissen von Mitarbeitern“, so die Richter. Wegen der „grundsätzlichen Bedeutung“ des Urteils ließ das Verwaltungsgericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu.