Thüringen: Björn Höcke darf Geheimdienstarbeit nicht kontrollieren

Höcke ist bei der Wahl in einer Landtagskommission gescheitert, die Überwachungsaktionen des Verfassungsschutzes kontrolliert.

Björn Höcke scheiterte bei der Wahl in eine Landtagskommission.
Björn Höcke scheiterte bei der Wahl in eine Landtagskommission.dpa/Annette Riedl

Erfurt-Björn Höcke, welcher selbst als Vertreter des offiziell aufgelösten „Flügels“ ins Visier des Verfassungsschutzes geraten ist, ist nun bei der Wahl in einer Landtagskommission gescheitert, die Überwachungsaktionen des Verfassungsschutzes kontrolliert. Seine Fraktion hatte Höcke, der als Rechtsaußen in der AfD gilt, als Kandidat für die sogenannte G10-Kommission des Thüringer Parlaments vorgeschlagen. Sie kontrolliert, bei wem der Verfassungsschutz zum Beispiel Telefone überwachen darf.

Höcke erhielt bei der Abstimmung 24 von 88 abgegebenen Stimmen; die AfD-Fraktion hat als zweitgrößte Landtagsfraktion in Thüringen 22 Abgeordnete. Auch bei der Wahl von zwei weiteren Mitgliedern der parlamentarischen Kontrollkommission (ParlKK) fielen die AfD-Kandidaten durch. Das Gremium kontrolliert die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz.

Die AfD war bereits mehrfach mit ihren Kandidaten für die beiden Kommissionen gescheitert. Als größte Oppositionsfraktion hat die AfD Anspruch auf einen Sitz in der G10-Kommission und auf zwei Sitze in der parlamentarischen Kontrollkommission.

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