Horst Mahler soll aus dem Gefängnis entlassen werden

Der einstige RAF-Mitbegründer, der sich dem Rechtsextremismus zuwandte, sitzt seit Jahren in Brandenburg a. d. Havel im Gefängnis. Nun heißt es, dass er noch in diesem Monat freikommen soll – unter Auflagen.

Auf diesem Archivbild von 1973 spricht Horst Mahler (M.) mit seinen damaligen Anwälten Hans-Christian Ströbele (li.) und Otto Schily. 
Auf diesem Archivbild von 1973 spricht Horst Mahler (M.) mit seinen damaligen Anwälten Hans-Christian Ströbele (li.) und Otto Schily. dpa/Picture Alliance

Brandenburg a. d. Havel - Der Holocaust-Leugner Horst Mahler soll im Herbst aus mehrjähriger Haft entlassen werden. Das sagte ein Sprecher des Brandenburger Justizministeriums am Donnerstag. Das Entlassungsdatum aus der Justizvollzugsanstalt Brandenburg a. d. Havel sei der 27. Oktober. 

Einem taz-Bericht zufolge wird noch über Führungsauflagen gestritten, die der 84-Jährige in Freiheit erhalten soll. Die zuständige Staatsanwaltschaft München II soll Mahler demnach in den kommenden fünf Jahren die Veröffentlichung „von Text- und Sprachbeiträgen im Internet oder in sonstigen Medien“ verbieten.

Im Bericht heißt es, Mahler könne dies nur umgehen, wenn er seine Beiträge eine Woche vor dem Erscheinen dem Staatsschutz beim Landeskriminalamt Brandenburg vorlege. Auf seiner Website seien ihm Veröffentlichungen komplett verboten.

Auf seiner Internetseite wehrt sich Mahler gegen die Auflagen. Ein solches Verbot stelle „eine Umgehung des Art. 18 GG dar, der den Entzug der Grundrechte (Verwirkung) mit Ausschließlichkeit dem Bundesverfassungsgericht zuweist“.

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Mahler war einst Mitbegründer der linksextremistischen Rote-Armee-Fraktion (RAF) und wandte sich später dem Rechtsextremismus zu. Seit 2009 verbüßt Mahler in Brandenburg a. d. Havel eine Gesamtstrafe von zehn Jahren und zwei Monaten wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocaust.

Wegen seines schlechten Gesundheitszustands erhielt er im Sommer 2015 Haftverschonung, die Aussetzung der Reststrafe wurde aber später aufgehoben. Nach der Haftunterbrechung war Mahler 2017 nach Ungarn geflohen und hatte dort vergeblich Asyl beantragt. Nach seiner Auslieferung kam er wieder ins Gefängnis in Brandenburg.