Hotelübernachtungen in Berlin bei Familienbesuchen möglich

Wer zu Weihnachten seine Familie besucht, soll im Hotel übernachten dürfen. Allerdings gilt das nur in Ausnahmefällen.

Der Fernsehturm spiegelt sich in der Glasfassade des Hotels Park Inn am Alexanderplatz in Berlin (Symbolbild).
Der Fernsehturm spiegelt sich in der Glasfassade des Hotels Park Inn am Alexanderplatz in Berlin (Symbolbild).
imago images/Bildgehege

Berlin-Hotels in Berlin sollen über Weihnachten nur in Ausnahmefällen Gäste beherbergen. Das gilt aber grundsätzlich auch für Familienbesuche, wie Wirtschaftssenatorin Ramona Pop am Dienstag nach der Sitzung des Senats erläuterte. „Bei den Übernachtungen ist es so, dass wir sehr klar appelliert haben, Reisen im Rahmen der Weihnachts- und Silvesterfeiertage zu unterlassen, wo nicht nötig“, sagte die Grünen-Politikerin. „Notwendige private Gründe“, die Hotelübernachtungen erlauben, können Pop zufolge auch bei Familienbesuchen gelten, etwa wenn die 87-jährige Tante sonst ganz alleine wäre. „Dann soll man lieber ins Hotel gehen, als bei der 87-jährigen Tante einzuziehen über Weihnachten“, sagte Pop.

Das gelte aber nur „in ganz eingeschränktem Rahmen“. „Der allgemeine Appell ist, Familienbesuche zu Weihnachten möglichst zu unterlassen“, so die Wirtschaftssenatorin. „Es ist nicht allgemein damit gemeint, dass man zu Besuchszwecken nach Berlin kommt und in Hotels nächtigt.“ Pop nannte ein weiteres Beispiel: Auch wenn jemand in Berlin gestrandet sei, weil er Anschlüsse nicht bekommen habe, müsse es die Möglichkeit für eine Hotelübernachtung geben.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen