Illegales Rennen auf A66: Polizei ermittelt wegen Mordverdachts

Drei Sportwagen-Fahrer rasten über die Autobahn bei Hofheim. Einer von ihnen verlor die Kontrolle über seinen Wagen, rammte ein unbeteiligtes Auto und tötete eine Frau. Die Justiz wirft ihm nun Mord vor.

Der ausgebrannte Sportwagen steht auf der A66.
Der ausgebrannte Sportwagen steht auf der A66.dpa/Wiesbaden112.de/Robin von Gilgenheimb

Hofheim-Gegen die drei Fahrer eines mutmaßlichen Autorennens mit tödlichem Ausgang auf der A66 bei Hofheim am Taunus wird wegen Mordes ermittelt. Nach einem Fahrer werde weiterhin gefahndet, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Montag. Die Polizei veröffentlichte am Abend ein Fahdungsfoto.

Gegen den Mann sei ebenso wie gegen die beiden anderen bereits festgenommenen Fahrer Haftbefehl erlassen worden. Ermittelt werde wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen mit gemeingefährlichen Mitteln, so die Staatsanwaltschaft.

Überholmanöver bei Tempo 200

Die drei Männer sollen am Sonnabend mit ihren Sportwagen auf der Autobahn ein Rennen gefahren sein. Einer von ihnen verlor beim Überholen mit Tempo 200 die Kontrolle über sein Fahrzeug und rammte einen nicht am Rennen beteiligten Wagen. Eine Insassin dieses Fahrzeugs kam ums Leben. Die beiden an dem Zusammenstoß beteiligten Autos brannten aus.

Der 29-jährige Fahrer des verunglückten Sportwagens wurde in eine Klinik gebracht und dann festgenommen. Ein 26-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen stellte sich später am selben Tag der Polizei. Der dritte Sportwagen wurde in einem Stadtteil von Hofheim gefunden, das Auto ist laut Polizei in Dubai zugelassen. Der Fahrer ist flüchtig.

Für harte Strafen gegen die Raser hat sich Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) ausgesprochen. Der Rechtsrahmen müsse ausgeschöpft werden, auch um potenzielle Nachahmer abzuschrecken, sagte er. 

Vor drei Jahren waren in Deutschland zum ersten Mal Raser wegen Mordes zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Der Fall der sogenannten Kudamm-Raser von Berlin ging bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Das Urteil gegen einen von ihnen wegen Mordes ist mittlerweile rechtskräftig.