Impfnachweis vergessen: Behinderter Mensch an Heiligabend aus Zug geworfen

Ein nahezu blinder Mann versuchte dem Zugbegleiter zu erklären, dass er doppelt geimpft ist. Der Fahrgast musste trotzdem sofort aussteigen. 

Ein Zug der ODEG hat an einem Bahnhof in Mecklenburg-Vorpommern gehalten (Symbolbild). An Heiligabend wurde ein sehbehinderter Mann aus einem Zug in Ribnitz geworfen, weil er keinen Nachweis für seine beiden Corona-Impfungen dabei hatte.
Ein Zug der ODEG hat an einem Bahnhof in Mecklenburg-Vorpommern gehalten (Symbolbild). An Heiligabend wurde ein sehbehinderter Mann aus einem Zug in Ribnitz geworfen, weil er keinen Nachweis für seine beiden Corona-Impfungen dabei hatte.dpa/Jens Büttner

Rostock-An Heiligabend ist in Ribnitz-Damgarten ein nahezu blinder Mann aus einem Zug der ODEG geworfen worden, weil er seinen Corona-Impfstatus nicht nachweisen konnte. Wie die Ostsee-Zeitung berichtete, wollte der Mann am 24. Dezember mit der Bahn von Rostock zu seiner Familie nach Stralsund reisen. Ein Mitarbeiter der ODEG habe auf der Strecke die Einhaltung der 3G-Regel kontrolliert und dabei festgestellt, dass der Sehbehinderte laut eigenen Aussagen seinen Impfnachweis vergessen hatte. Daraufhin sei der Mann aufgefordert worden, umgehend den Zug zu verlassen.

Der sehbehinderte Mann, der für gewöhnlich auf eine Begleitperson angewiesen ist, musste daraufhin in Ribnitz-Damgarten aussteigen. Der Ostsee-Zeitung sagte er, dass der Zugmitarbeiter sehr unfreundlich gewesen sei. „Ein vernünftiges Gespräch war nicht möglich.“ Auch der Schwerbehindertenausweis habe den Zugbegleiter nicht dazu bringen können, eine Ausnahme zu machen. In Ribnitz-Damgarten erledigte der Fahrgast dann den geforderten Corona-Test, woraufhin er mit einem späteren Zug weiterreisen durfte.

ODEG versichert: Zugbegleiter hat richtig gehandelt

Die Stieftochter des Betroffenen, die ihn in Stralsund vom Bahnhof abholte, habe sich aufgrund des „herzlosen Verhaltens“ bei der ODEG beschwert. Laut eigenen Aussagen war der Mann zweifach gegen das Coronavirus geimpft worden, nachdem er sich Ende 2020 infiziert hatte. Ein Unternehmenssprecher der ODEG erklärte der Ostsee-Zeitung, dass der Mitarbeiter richtig gehandelt habe. Man habe zwar Verständnis für die Situation des sehbehinderten Mannes, aber das Personal sei aufgrund der behördlichen Anweisungen angehalten, sich die 3G-Nachweise vorzeigen zu lassen. Das heißt: Wer nichts vorzeigen kann, muss mit Konsequenzen rechnen. Auch das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte über den Vorfall berichtet.