Corona: Einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt in Kraft
Mitarbeiter im Pflege- und Gesundheitssektor müssen ihren Arbeitgebern ab heute einen Impfnachweis vorlegen. Ungeimpften droht ein Beschäftigungsverbot.

Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht tritt heute in Krankenhäusern und in der Pflege in Kraft. Damit müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber eine Corona-Impfung oder -Genesung oder eine Kontra-Indikation nachweisen. Die kommunalen Gesundheitsämter können gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozial- und Gesundheitsbranche ohne diesen Nachweis ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Sie verlieren damit ihren Gehaltsanspruch.
In Brandenburg soll die neue Regelung in einem mehrstufigen Verfahren durchgesetzt werden. Zuerst müssen die Einrichtungen den Gesundheitsämtern in den kommenden zwei Wochen die ungeimpften Mitarbeiter melden. Dann setzen die Ämter den Betroffenen noch eine Frist für eine Impfung innerhalb von drei Wochen. Geschieht dies nicht, gibt es eine zweite Mahnung und Angebote zur Beratung. Ein Arbeits- oder Betretungsverbot könnte dann ab Mai greifen. In Fällen, in denen die Versorgungssicherheit gefährdet wäre, gelten etwas längere Fristen, damit die Einrichtungen etwa noch geimpfte Mitarbeiter einstellen können.
Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) hat die Beschäftigten zur Impfung aufgerufen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht diene dem besonderen Schutzbedürfnis der Menschen, die auf Pflege und medizinische Unterstützung angewiesen seien, sagte sie. „Unser Ziel ist es daher, noch möglichst viele ungeimpfte Beschäftigte in den betroffenen Bereichen von einer Impfung zu überzeugen“, so die Ministerin.
