In Koalitionsverhandlungen: Grüne wollten offenbar Klimaschutzgesetz abschwächen

Die Grünen-Führung soll sich in den Ampel-Gesprächen für eine Abschwächung des bestehenden Klimagesetzes eingesetzt haben. Annalena Baerbock dementiert.

Verhandler und Umweltverbände werfen der Grünen-Spitze eine Verwässerung des Klimaschutzgesetzes vor (Archivbild).
Verhandler und Umweltverbände werfen der Grünen-Spitze eine Verwässerung des Klimaschutzgesetzes vor (Archivbild).dpa/Kay Nietfeld

Berlin-In den Koalitionsverhandlungen mit SPD und FDP soll die Grünen-Führung dafür geworben haben, das bestehende Klimaschutzgesetz abzuschwächen. Vor allem die neue Außenministerin und Co-Parteichefin Annalena Baerbock habe das in mehreren Gesprächen geäußert, berichtet die Zeit. Die Wochenzeitung stützt ihren Bericht, der am Donnerstag erschienen ist, auf unabhängige Quellen aus dem Kreis der Verhandler und der Umweltverbände. 

Die Grünen wollten demnach die jährliche Überprüfung der Ziele im Klimaschutzgesetz durch eine Gesamtrechnung ersetzen, die mehrere Jahre zusammenfasst. Nach dem bestehenden Gesetz müssen die Ministerien in ihrem Verantwortungsbereich eine bestimmte Menge Kohlenstoffdioxid einsparen. Grund für die beworbene Gesetzesänderung sei, dass die Grünen nicht für eventuelle Misserfolge beim Nichterreichen der Ziele verantwortlich sein wollten, berichtet die Zeit.

Baerbock bestreitet Aufweichung des Klimaschutzgesetzes

Im Grünen-Wahlprogramm war das geltende Klimaschutzgesetz noch als „ungenügend“ kritisiert worden. Nachdem es Kritik von Umweltverbänden an einer Formulierung im Sondierungspapier gab, bestritt Baerbock in einem Spiegel-Interview im Oktober eine Abschwächung des Klimaschutzgesetzes. Vielmehr wolle man – „auf der Basis eines jährlichen Monitorings“ – Maßnahmen berücksichtigen, die „mittelfristig wirken“.

Im fertigen Koalitionsvertrag der Ampelparteien – SPD, Grüne und FDP – heißt es: „Die Einhaltung der Klimaziele werden wir anhand einer sektorübergreifenden und analog zum Pariser Klimaabkommen mehrjährigen Gesamtrechnung überprüfen. Basis dafür ist das jährliche Monitoring.“