Innensenat: Auswärtige Polizeikräfte können nicht verklagt werden

Falls es zu juristischen Auseinandersetzungen kommen sollte, ist in jedem Fall das Land Berlin Beklagte, sagt die Senatsinnenverwaltung.

Berlin-Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat im Streit um das neue Antidiskriminierungsgesetz klargestellt, dass Polizisten aus anderen Bundesländern keine juristischen Auseinandersetzungen zu befürchten haben. „Auswärtige Polizeikräfte werden nicht in Regress genommen“, sagte ein Sprecher dem rbb. Das Gesetz gelte nur in Berlin. Falls es zu Klagen kommen sollte, sei daher in jedem Fall das Land Berlin Beklagte. Das gilt nach den Worten des Sprechers auch für mögliche  Schadensersatzansprüche. 

Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) bei einer Pressekonferenz am 16.06.2020.
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) bei einer Pressekonferenz am 16.06.2020.

In mehreren Bundesländern wird derzeit darüber debattiert, bei Großlagen keine Polizeikräfte mehr zur Unterstützung nach Berlin zu schicken. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte als oberster Dienstherr der Bundespolizei mitgeteilt: „Ich kann meine Beamten nicht dieser Diskriminierung aussetzen, wo sie dann beweisen sollen, dass sie nicht diskriminiert haben.“

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Andreas Geisel sagte dazu in der rbb-Abendschau: „Ich habe den anderen Bundesländern versichert, dass es ein Gesetz ausschließlich für Berlin ist. Die Fragen der Antidiskriminierung müssen die Länder für sich selber klären.“ Er werde seinen Kollegen der anderen Bundesländern zudem eine schriftliche Erklärung abgeben.

Wichtig sei nun, dass aufgrund der derzeitigen Auseinandersetzung über das neue Gesetz nicht die gegenseitige Polizeihilfe zwischen den Ländern in Frage gestellt werde.