IS-Chef-Anwerber Abu Walaa muss für zehn Jahre in Haft
Gemeinsam mit drei Mitangeklagten soll Abu Walaa Muslime radikalisiert und bei der Ausreise in IS-Gebiete unterstützt haben.

Celle-Das Oberlandesgericht in Celle hat am Mittwoch das Urteil im Prozess um den mutmaßlichen IS-Anwerber Abu Walaa gefällt. Abu Walaa soll für zehneinhalb Jahre hinter Gitter. Das Urteil gegen den 37-Jährigen erging wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung. Der 37-Jährige soll gemeinsam mit drei Mitangeklagten junge Islamisten radikalisiert und bei der Ausreise in die von der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) beherrschten Gebiete in Syrien und im Irak unterstützt haben.
Abu Walaa und der von ihm geführte Deutsche Islamkreis Hildesheim (DIK) galten früher als ein zentraler Knotenpunkt der deutschen Islamistenszene. Der gebürtige Iraker wurde im November 2016 festgenommen und sitzt seither in Haft, der DIK wurde im März 2017 verboten. Die Bundesanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer elfeinhalb Jahre Haft für Abu Walaa, dessen richtiger Name Abdulaziz Abdullah A. lautet. Die Verteidigung verlangte einen Freispruch.
