Junge Rettungsschwimmer missbraucht: Ausbilder verurteilt

Der 51-jährige Ex-Trainer sollte Berliner Teenager zu Rettungsschwimmern ausbilden. Drei Mädchen missbrauchte er sexuell. Jetzt bekam er eine Bewährungsstrafe.

Ein Rettungsschwimmer springt in einen See (Symbolbild).
Ein Rettungsschwimmer springt in einen See (Symbolbild).Imago/Margit Wild

Ein ehemaliger Ausbildungsleiter einer Berliner Wasserrettungsstation ist wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte habe drei 16- und 17-Jährige, die ihm zur Ausbildung und Betreuung anvertraut waren, sexuell berührt, hieß es am Dienstag im Urteil des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten.

Dem 51-jährigen Angeklagten, der damals ehrenamtlich in der Ausbildung zum Rettungsschwimmer und Rettungsbootsführer tätig war, wurde zudem die Zahlung von insgesamt 4000 Euro an zwei der Betroffenen auferlegt. Außerdem soll er mehrere Beratungsgespräche in einer therapeutischen Einrichtung wahrnehmen.

Der Angeklagte hatte fünf Taten zwischen Juli 2015 und Sommer 2018 zugegeben. „Ich schäme mich, ich habe zu spät erkannt, dass es falsch war“, erklärte der 51-Jährige. Es seien Gefühle im Spiel gewesen – „es war mehr als Freundschaft“. Als die sexuellen Kontakte im Sommer 2019 bekannt wurden, sei er suspendiert worden.

Sexuelle Handlungen: Opfer fürchteten Nachteile in der Ausbildung

Den Aussagen der Jugendlichen zufolge hatte der Angeklagte bei Annäherungen keine körperliche Gewalt eingesetzt. Er habe ein Nein akzeptiert, gaben sie bei der Polizei zu Protokoll. In der Anklage hieß es, sie hätten die sexuellen Handlungen nur erduldet, weil sie andernfalls Nachteile in ihrer Ausbildung fürchteten.

Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer: „Die drei Geschädigten waren ihm schutzbefohlen, das macht es strafbar.“ Der Angeklagte habe das Vertrauensverhältnis und seine übergeordnete Stellung ausgenutzt. Auf ein Jahr Haft auf Bewährung hatte der Staatsanwalt plädiert, der Verteidiger stellte keinen konkreten Strafantrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.