Polin lobt Ukraine-Krieg auf Facebook: Jetzt steht sie vor Gericht

Eine Frau aus Polen muss sich vor Gericht verantworten, weil sie sich öffentlich kriegsbejahend geäußert hat.

Ein Artilleriefahrzeug feuert in der Kälte bei Eis und Schnee an der Front im Gebiet Donezk.
Ein Artilleriefahrzeug feuert in der Kälte bei Eis und Schnee an der Front im Gebiet Donezk.Lipkos/dpa

In Polen steht eine Frau vor Gericht, die den russischen Angriffskrieg in der Ukraine auf Facebook gelobt hat. Dies berichten polnische Medien übereinstimmend. Demnach schrieb Marzena T. in dem sozialen Netzwerk beispielsweise am 25. Februar: „Der Mangel an Gerechtigkeit und Wahrheit in der ukrainischen Regierung ist der gleiche wie hier in Polen. Ich glaube an den russischen Sieg und helfe uns Slawen. Danke im Voraus und bete für Russland.“ Oder an anderer Stelle: „Richtig, Putin droht uns nicht. Das Böse liegt woanders und kommt von der anderen Seite.“ Angeklagt wird die Frau allerdings nur wegen Beiträgen, die sie zwischen dem 25. Februar 2022 und dem 12. Mai 2022 veröffentlicht hat.

Marzena T. war von der Staatsanwaltschaft wegen ihrer Weigerung, an einer Volkszählung teilzunehmen, vor Gericht geladen. Anlässlich dieses Prozesses wurden auch die kriegsbejahenden Beiträge enthüllt. Öffentliche Aufrufe oder Belobigungen eines Angriffskriegs stehen in Polen unter Strafe.

Gefängnis bei öffentlichem Lob für Angriffskrieg in Polen möglich

Konkret klagt die Staatsanwaltschaft nach Art. 117 des polnischen Strafgesetzbuches: „Wer öffentlich zur Einleitung eines Angriffskrieges aufruft oder die Einleitung oder Führung eines solchen Krieges öffentlich preist, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

T. gab vor Gericht zu, die meisten ihrer Posts selbst verfasst zu haben. Andere Beiträge habe sie aus dem Internet kopiert. Sie erklärte, sie sei von Wladimir Putin in die Irre geführt worden. Deshalb habe sie die Beiträge verfasst. Auf die Frage, ob sie Putin-Freundin sein, antwortete die gelernte Lehrerin: „Absolut nicht.“ Und weiter: „Ich hatte als Mutter Angst. Diese Rede berührte einfach mein Herz, es schien mir, dass Putin die Wahrheit sagte.“ Sie argumentierte, dass sie empathisch sei und der Ukraine-Krieg sie sehr bewegt habe. Sie versicherte, dass sie nicht gegen Flüchtlinge sei und behauptete, dass sie selbst ihnen geholfen habe und dass sie Freunde unter ukrainischen Bürgern habe.

Das Gericht ordnete eine psychiatrische Untersuchung der Frau an, da sie die Quelle ihrer Aussagen mit Angst in Verbindung brachte. Das Verfahren soll laut Medienberichten höchstwahrscheinlich nach Einholung der psychiatrischen Gutachten beendet werden. 

In Deutschland wurde im vergangenen Jahr eine Person zu einer Geldstrafe verurteilt, die ein „Z“-Symbol an die Heckscheibe ihres Autos anbrachte. Das „Z“ stelle das Symbol der russischen Kriegsführung dar, argumentierte das Gericht. Der Buchstabe steht für die Parole „Za Pobedu“ (Auf den Sieg). Nach dem Völkerstrafgesetzbuch (Paragraf 13) ist ein Angriffskrieg als Straftat zu betrachten. Aus diesem Grund kann das Zeigen des „Z“-Symbols in Deutschland strafbar sein.