Justizminister Buschmann: Niemand soll gegen seinen Willen geimpft werden

Ein Verstoß gegen die Impfnachweispflicht könne als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit Bußgeldern sanktioniert werden. Den Lockdown wolle man verhindern.

Ob er selbst für oder gegen eine Impfpflicht stimmen würde, ließ Marco Buschmann (FDP) noch offen.
Ob er selbst für oder gegen eine Impfpflicht stimmen würde, ließ Marco Buschmann (FDP) noch offen.dpa/Kay Nietfeld

Berlin-Der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann will Verstöße gegen eine mögliche allgemeine Corona-Impfpflicht mit Bußgeldern ahnden. „Niemand soll gegen seinen Willen mittels physischen Zwangs geimpft werden“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstag). „Denkbar wäre es stattdessen, einen Verstoß gegen die Impfnachweispflicht als Ordnungswidrigkeit zu behandeln. Als Sanktion kämen dann Bußgelder in Frage. Denkbar wäre auch, bei der Bemessung die finanzielle Lage im Einzelfall zu berücksichtigen.“

Buschmann ließ offen, ob er im Bundestag für eine allgemeine Impfpflicht stimmen würde oder nicht. Er werde sich erst entscheiden, wenn alle Anträge vorlägen. „Es gibt einen Antrag, der eine Impfpflicht ablehnt, es wird sicherlich einen Antrag geben, der in Richtung einer allgemeinen Impfpflicht geht“, sagte er. „Und es wird wahrscheinlich einen dritten Antrag geben, der mit einer nach dem Lebensalter gestaffelten Impfpflicht arbeitet.“

Scholz und Lindner wohl für allgemeine Impfpflicht

Über eine allgemeine Impfpflicht gegen Corona soll der Bundestag voraussichtlich im kommenden Jahr in freier Abstimmung ohne Fraktionsdisziplin entscheiden. Unter anderen hatte sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, aber auch FDP-Parteichef Christian Lindner geht nach eigener Aussage in diese Richtung. Etwa 30 FDP-Bundestagsabgeordnete hatten sich zuletzt in einem Antragsentwurf klar gegen eine Impfpflicht ausgesprochen.

Buschmann verteidigte indes das Vorgehen der Ampel-Koalition, keinen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, sondern auf fraktionsübergreifende Gruppenanträge zu setzen. Dies habe das Parlament schon bei vergleichbaren Fragen wie der Sterbehilfe getan. „Der Weg über die Gruppenanträge schafft mehr Akzeptanz und ist das angemessenere Verfahren“, sagte Buschmann. „Solche Debatten gehören zu den Sternstunden des Parlaments. Das ist einer so schwierigen Frage angemessen.“

Buschmann: Lockdown sollte verhindert, nicht aber ausgeschlossen werden

Ein Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollte nach Ansicht von Buschmann verhindert, aber nicht ausgeschlossen werden. „Ein Instrument ein für alle Mal auszuschließen, das empfiehlt sich nicht in einer dynamischen Lage“, sagte Buschmann am Dienstag im Deutschlandfunk vor der Bund-Länder-Runde zu neuen Corona-Auflagen. „Aber im Moment wollen wir auf die Booster-Kampagne setzen und mit dem Instrument der Kontaktbeschränkungen arbeiten.“

Buschmann stellte klar, dass ein Lockdown die Freiheit der Menschen erheblich beschränke und sie auch in ihrer Entwicklung beeinträchtige mit „gesundheitlichen Schäden an der Seele, aber auch am Leib“. Auch Schulschließungen hätten deutliche Folgen. „Unser Ziel ist es, das zu verhindern.“

Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov würden derzeit die Hälfte (rund 50 Prozent) der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einen erneuten Lockdown befürworten, inklusive Schulschließungen, nach den Weihnachtsfeiertagen. Rund 40 Prozent würden dies ablehnen, wie YouGov am Dienstag mitteilte. Rund 11 Prozent machten demnach keine Angabe. Die Abweichungen zu den 100 Prozent ergeben sich aufgrund von Rundungsdifferenzen.