Justizministerium warnt vor sexueller Belästigung von Kindern im Netz

Staatssekretär Christian Kastrop fordert strengere Regeln für Online-Spieleplattformen. Vor allem  strafbare Inhalte müssten schneller gelöscht werden.

Ein junges Mädchen sitzt traurig mit ihrem Smartphone in der Hand auf dem Bett. Für Minderjährige gilt Cybermobbing als besonders große Gefahr im Netz.
Ein junges Mädchen sitzt traurig mit ihrem Smartphone in der Hand auf dem Bett. Für Minderjährige gilt Cybermobbing als besonders große Gefahr im Netz.imago/Panthermedia

Berlin-Zu Beginn der Spielemesse Gamescom am Mittwoch hat das Bundesjustizministerium strengere Regeln für Online-Spieleplattformen gefordert. „Wo sich Millionen vor allem junge Menschen jeden Tag bewegen und miteinander kommunizieren, darf es keine blinden Flecken beim Schutz vor Straftaten geben“, sagte Justizstaatssekretär Christian Kastrop dem Handelsblatt (Mittwochsausgabe). Kastrop warnte insbesondere vor sexueller Belästigung von Kindern und Jugendlichen und Cybermobbing.

Für Online-Spieleplattformen forderte der Justizstaatssekretär „verpflichtende Regeln und starke Verbraucherrechte“. In den Verhandlungen um den Digital Services Act auf EU-Ebene wolle sich die Bundesregierung dafür einsetzen. Mit dem Vorhaben will die EU die Geschäftspraktiken von Onlineplattformen genauer regeln.

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Kastrop: Cybermobbing Gefahr für Kinder und Jugendliche

„Spieleplattformen müssen von den künftigen europäischen Regeln erfasst sein, damit strafbare und jugendgefährdende Inhalte sehr schnell gelöscht werden“, sagte Kastrop weiter. Als „inhaltliches Vorbild“ solle das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz und das kürzlich beschlossene Gesetzespaket gegen Hass und Hetze im Netz dienen.

Kastrop nannte als Gefahren für Kinder und Jugendliche im Internet insbesondere Cybergrooming, also die Kontaktaufnahme mit Kindern zur Anbahnung sexueller Kontakte, und Cybermobbing. Virtuelle Räume dürften jedoch keine rechtsfreien Räume sein, forderte er. „Sexuelle Belästigung oder Bedrohungen müssen auch bei Online-Spielen wie in sozialen Medien und auf der Straße durch den Rechtsstaat konsequent verfolgt werden“.