Juwelendiebstahl: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein

Dresden-Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen den Beschluss des Landgerichtes zur Aufhebung des Haftbefehls gegen den siebten Tatverdächtigen im Fall Grünes Gewölbe Beschwerde eingelegt. Das Landgericht wird damit ersucht, den Haftbefehl erneut zu erlassen und in Vollzug zu setzen, sagte Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Andernfalls soll die Sache dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt werden.
Das Landgericht Dresden hatte den Haftbefehl gegen den siebten Tatverdächtigen Ende der vergangenen Woche aufgehoben. Es bestünde keine Flucht- und Verdunklungsgefahr, begründete ein Gerichtssprecher am Mittwoch die Entscheidung. Der Mann war am 10. Mai am Rande des Prozesses um den Juwelenraub festgenommen worden. Er hatte bis dahin das Verfahren als Zuschauer verfolgt. Einen Tag später wurde Haftbefehl erlassen. Die Ermittler waren ihm unter anderem wegen der Aussage eines Angeklagten auf die Schliche gekommen.
In der Verhandlung sind sechs Männer zwischen 23 und 28 Jahren wegen schweren Bandendiebstahls, Brandstiftung und besonders schwerer Brandstiftung angeklagt. Dem später Festgenommenen wird Beihilfe zu diesen Straftaten vorgeworfen.