Berlin-Diskriminierte homosexuelle Soldaten sollen rehabilitiert und mit einer symbolischen Summe finanziell entschädigt werden. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der die Aufhebung von Urteilen der Truppengerichte wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen vorsieht. Für jedes aufgehobene Urteil sollen 3000 Euro Entschädigung gezahlt werden.
Diese Summe erhalten auch Soldaten, die wegen ihrer sexuellen Orientierung entlassen, nicht mehr befördert oder nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut wurden. Das gilt sowohl für Bundeswehrsoldaten als auch für Angehörige der ehemaligen Volksarmee der DDR. Das Verteidigungsministerium schätzt, dass etwa 1000 Betroffene die Entschädigung beantragen werden. Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden.
Diskriminierung ging offiziell bis 2000
Homosexuelle Handlungen waren bis Ende der 1960er-Jahre eine Straftat und beschäftigten auch die Bundeswehr-Gerichte. Homosexuelle Soldaten mussten in den Anfangsjahren der Bundeswehr zudem damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Erst durch die Aufhebung eines Erlasses zur Personalführung homosexueller Soldaten am 3. Juli 2000 wurde die institutionelle Diskriminierung Homosexueller bei der Bundeswehr beendet.
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Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) hatte die Bedeutung der Rehabilitierung bereits vor der Kabinettssitzung gewürdigt: „Dieser Gesetzentwurf ist ein großes Zeichen gegen Diskriminierung, es ist aber vor allen Dingen ein wichtiger Schritt für die Betroffenen selbst.“ Zwar könne man das erlittene persönliche Unrecht nicht wiedergutmachen. Aber mit der Aufhebung von Urteilen der Truppengerichte und mit der Zahlung einer symbolischen Entschädigung setze man „ein Zeichen der Wiederherstellung der Würde dieser Menschen, die nichts anderes wollten, als Deutschland zu dienen“.
