Das Kabinett hat sich am Mittwoch mit zwei Verordnungen zum kurzfristigen und mittelfristigen Energiesparen befasst. Schon am 1. September sollen die ersten Vorschriften in Kraft treten: Einzelhändler sollen die Türen ihrer Geschäfte geschlossen halten, Werbung soll nachts nicht leuchten, Denkmäler sollen nicht angestrahlt, private Schwimmbäder nicht mehr mit Strom oder Gas beheizt werden. Am Arbeitsplatz soll es höchstens 19 Grad warm sein.
Auch auf Privatleute kommen Einschränkungen zu: Sie dürfen ihre Pools nicht mehr mit Gas und Strom heizen. Regelungen in Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt. Spätestens zum Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude Kunden beziehungsweise Mieter über den zu erwartenden Energieverbrauch, damit verbundene Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.
Energiespar-Verordnung soll sechs Monate lang gelten
„Die Bundesregierung verfolgt konsequent ihre Politik, um von russischen Energielieferungen unabhängig zu werden“, erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Es komme ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen – in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen und in möglichst vielen Privathaushalten. „Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung, und es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt“, betonte er.
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Diese Verordnung soll sechs Monate lang gelten. Die zweite Verordnung soll zwei Jahre lang gültig sein; vorgesehen ist etwa die Pflicht für Wohnungseigentümer zu einer jährlichen Heizungsprüfung und zum Austausch ineffizienter Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizungen. Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll am 1. Oktober in Kraft treten.
Eine weitere Verordnung, die das Kabinett am Mittwoch ebenfalls beschloss, braucht noch die Zustimmung des Bundesrats und soll ab Oktober für zwei Jahre gelten. Sie sieht unter anderem verpflichtende jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen vor.
