Tödlicher Karussell-Unfall in Potsdam: Gutachter schließt technische Mängel aus

Im Jahr 2019 wurde eine Mitarbeiterin in den Tod geschleudert. Sachverständige schließen nun technische Fehler am Karussell als Ursache für den Unfall aus.

Polizisten und ein Polizeiwagen stehen vor dem Fahrgeschäft „Playball“ beim Potsdamer Oktoberfest im September 2019.
Polizisten und ein Polizeiwagen stehen vor dem Fahrgeschäft „Playball“ beim Potsdamer Oktoberfest im September 2019.dpa/Julian Stähle

Nach dem tödlichen Sturz einer Mitarbeiterin eines Fahrgeschäftes auf dem Potsdamer Oktoberfest 2019 haben Sachverständige im Prozess technische Fehler am Gerät verneint. „Wir haben keine technischen Mängel feststellen können“, sagte TÜV-Gutachter Jens Schwarz am Montag vor dem Amtsgericht Potsdam. Die beiden Sachverständigen hatten das Gerät nach dem Vorfall untersucht und ein Gutachten dazu erstellt.

Eine 29-jährige Mitarbeiterin war am 29. September 2019 von dem Karussell geschleudert worden und gestorben. Angeklagt ist eine andere Mitarbeiterin, ihr wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Laut Anklage soll sie versehentlich einen falschen Knopf bedient haben, ohne sich zu vergewissern, ob auf der sich drehenden Plattform noch jemand steht.

Fahrgeschäft war in „sehr gutem Zustand“

„Die Genehmigungen und Prüfungen sind alle auf dem neuesten Stand gewesen“, sagte der Sachverständige. Das Fahrgeschäft mit den zwölf Gondeln, die sich auf einer Plattform drehen, wurde laut dem Gutachter 1988 erstmals zugelassen. „Für das Alter war es in einem sehr guten Zustand.“ Einiges sei jedoch aus heutiger technischer Sicht „nicht mehr schön“. So könne das Gerät beispielsweise mit geöffneten Bügeln anfahren. „Das würde man heute so nicht mehr bauen“, sagte er. Laut Handbuch müssten die geschlossenen Bügel händisch geprüft werden.

Die Angeklagte hatte sich bislang nicht zu dem Vorwurf geäußert. Der Betreiber des Fahrgeschäfts hatte zum ersten Prozesstag ausgesagt, die Angeklagte hätte das Gerät nicht gestartet. Für die Verteidigerin der Angeklagten, Rechtsanwältin Heide Sandkuhl, wurde bei dem Gutachten nicht genug untersucht. So seien zwei Bauteile nicht geprüft worden. Bei einigen Technikern unter anderem von der TU Berlin sei dies „auf Unverständnis gestoßen“, sagte Sandkuhl. Bei einer vorherigen Untersuchung des TÜV vor dem Vorfall hatte der automatische Einschaltknopf nicht funktioniert. Zum nächsten Prozesstag am kommenden Montag will das Gericht daher den Sachverständigen laden, der diesen Fehler festgestellt hatte.