Kein Silvesterfeuerwerk: Bund und Länder beschließen Verkaufsverbot

Zum kommenden Jahreswechsel sollen keine Böller und Feuerwerk verkauft werden dürfen, wurde auf dem Corona-Gipfel beschlossen.

Vergangenes Silvester bestand auch schon ein Verkaufsverbot für Feuerwerk (Archivbild): Geknallt wurde trotzdem.
Vergangenes Silvester bestand auch schon ein Verkaufsverbot für Feuerwerk (Archivbild): Geknallt wurde trotzdem.www.imago-images.de

Berlin-Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird in diesem Jahr erneut verboten. Darauf einigten sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Dienstag. Wie Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag in Berlin sagte, wird damit die Regelung vom vergangenen Jahr erneut in Kraft gesetzt. 

Auf besonders publikumsträchtigen Plätzen soll es demnach zudem ein Feuerwerksverbot geben.  Für betroffene Unternehmen ist eine entsprechende Kompensation im Rahmen der geplanten Wirtschaftshilfen vorgesehen.

Wie Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) sagte, umfasst das zwischen dem Bund und Ländern bei ihren Beratungen am Donnerstag beschlossene Verbot den Verkauf von Feuerwerk sowie dessen Abbrennen im öffentlichen Raum. Auch alle „Ver- und Ansammlungen am Silvesterabend“ würden erneut unabhängig von den Inzidenzen untersagt. Silvesterfeiern führten nicht nur zu zusätzlichen Belastungen, sondern auch zu weiteren Belastungen in den Kliniken.

Laut Beschlusspapier der Konferenz gilt das Versammlungsverbot bundesweit an Silvester und am Neujahrstag. Die Kommunen sollen die Bereiche genauer definieren, in denen das Verbot zum Zünden von Feuerwerkskörpern gilt. Von dem Feuerwerksverbot betroffene Unternehmen sollen Kompensationen durch Staatshilfen erhalten.

Bereits zum Jahreswechsel 2020/2021 hatte es wegen der Pandemie ein bundesweites Verkaufsverbot für Feuerwerk gegeben, zugleich galt ein An- und Versammlungsverbot für Silvester und Neujahr. Außerdem richteten viele Städte und Gemeinden Bereiche ein, in denen das Zünden von Feuerwerk untersagt war. Hintergrund war neben der Sorge vor Infektionen die Hoffnung, eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser durch Böllerunfälle zu vermeiden.