Berlin-Wegen einer Corona-Regelung in öffentlichen Bädern und Toiletten fürchten Hersteller von Händetrocknern um ihr Geschäft und werfen den Behörden Regulierungswut vor.
Hintergrund ist insbesondere eine Arbeitsschutz-Vorgabe aus dem Sommer. Demnach dürfen elektrische Händetrockner in Toiletten- und Waschräumen zur Verringerung des Infektionsrisikos nicht benutzt werden. Stattdessen sollen Einmalhandtücher verwendet werden.
Nach Ansicht der Branche gibt es dafür keine unabhängige wissenschaftliche Grundlage. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin verweist auf einen präventiven Ansatz, da das Risiko nicht abschließend geklärt sei.
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Ein Branchenverband hat sich nach eigenen Angaben schriftlich an Bundes- und Landesbehörden gewandt, bisher ohne den Erfolg. Man setze auf Dialog, behalte sich aber auch rechtliche Schritte vor, so ein Hersteller-Vertreter. Man verkaufe mittlerweile kaum noch neue Geräte, potenzielle Auftraggeber seien verunsichert.
Zentraler Kritikpunkt der Hersteller: Die Empfehlungen und Vorgaben beruhten allein auf Befürchtungen, aber sie sorgten dafür, dass Händetrockner etwa in öffentlichen Toiletten oder in der Gastronomie vorsorglich abgeschaltet oder verhängt würden.
Studienergebnisse je nach Auftraggeber
Die Frage, ob elektrische Händetrockner die Verbreitung von Viren begünstigen, wurde schon vor Ausbruch der Corona-Pandemie diskutiert. Studien kommen zu verschiedenen Ergebnissen – je nachdem auch, welche Seite sie in Auftrag gegeben oder finanziert hat.
„Untersuchungen zur Hygiene verschiedener Formen des Händetrocknens fallen je nach Studie unterschiedlich aus“, heißt es auch von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. „Zudem wurden viele Studien durch jeweilige Interessensvertreter aus der Wirtschaft finanziell unterstützt.“ Eine abschließende neutrale Bewertung sei derzeit nicht bekannt.
Bundeszentrale empfiehlt Tücher
So nenne etwa die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Händetrockner im Zusammenhang mit Corona als Alternative zu Papiertüchern, betone aber an anderer Stelle auch, dass weitere Untersuchungen zur Verbreitung des Virus durch Aerosole notwendig seien. Auch die Hersteller berufen sich unter anderem auf die WHO und zitieren eine ältere Studie, die zu ähnlichen Schlüssen kommt.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wiederum empfiehlt, es sollten bevorzugt saubere Einmalhandtücher verwendet werden. „Das Thema wird derzeit international noch kontrovers diskutiert“, teilte die BZgA mit. „Im Sinne eines präventiven Ansatzes der staatlichen Regelungen zum Infektionsschutz wird daher der Einsatz von elektrischen Handtrocknern, die in jedem Fall eine zusätzliche Luftumwälzung in Räumen bewirken können, derzeit nicht empfohlen.“