Kinderimpfungen in Berlin vorerst nur an einer Grundschule pro Bezirk
Ab Mittwoch können Kinder ab fünf Jahren geimpft werden – in den Impfzentren sowie an Grundschulen. Zunächst aber nur an einer Schule pro Bezirk.

Berlin-Am Mittwoch (15. Dezember) startet Berlin mit dem Impfangebot für Kinder zwischen fünf und elf Jahren. Wie die Senatsverwaltung für Gesundheit am Sonntag mitteilt, wird es neben den Impfungen in den Berliner Impfzentren auch Corona-Impfungen in Grundschulen geben, zunächst jedoch nur an jeweils einer Grundschule pro Bezirk.
Kinderimpfen in Schulen in Berlin
Impfungen werden vom 15. bis 17. Dezember nachmittags und am 18. und 19. Dezember ganztägig möglich sein, so die Gesundheitsverwaltung. Die genauen Zeiten werden bei der Buchung mitgeteilt. Die Zweitimpfungen werden drei Wochen später an den gleichen Standorten erfolgen. Eltern und Erziehungsberechtigte sollen in einem gesonderten Schreiben über die Schulen näher informiert werden, hieß es.
Die Gesundheitsverwaltung weist darauf hin, dass für Schulimpfungen Termine über die Impfhotline gebucht werden müssen. Die Impfhotline steht täglich von 7 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 030 90282200 bereit.
Kinderimpfen in Impfzentren in Berlin
Neben den Grundschulen wird es ab Mittwoch auch die Möglichkeit geben, die Kinder mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer in den Corona-Impfzentren Messe Berlin, Tegel und ICC impfen zu lassen. Kinder können ganztägig in gesonderten Kinder-Impfkabinen geimpft werden.
Kinderimpfen im Naturkundemuseum Berlin
Im Rahmen einer Kinderimpfaktion im Naturkundemuseum Berlin werden die mobilen Impfteams außerdem vom 15. bis zum 17. Dezember 2021 nachmittags sowie am 18. und am 19. Dezember 2021 ganztägig Fünf- bis Elfjährige impfen. Die Zweitimpfung, die drei Wochen nach der Erstimpfung erfolgen kann, wird ebenfalls im Naturkundemuseum stattfinden. Auch diese Termine müssen online oder über die Impfhotline gebucht werden. Für die Impfungen im Naturkundenmuseum sollen Termine am Montag im Laufe des Vormittags freigeschaltet werden.
Die Begleitung des Kindes durch eine erziehungsberechtigte Person ist immer erforderlich.