Klimaaktivist muss nach Zwischenfall bei Scholz-Auftritt Geldstrafe zahlen

Beim Katholikentag hatte der 23-Jährige unter anderem „Schwachsinn“ gerufen, als Olaf Scholz gerade über den Ausstieg aus der Kohleverstromung sprach.

Der junge Mann im Vordergrund soll Ende Mai den Auftritt des Kanzlers auf dem Kirchentag in Stuttgart gestört und sich anschließend gegen einen Polizisten gewehrt haben. 
Der junge Mann im Vordergrund soll Ende Mai den Auftritt des Kanzlers auf dem Kirchentag in Stuttgart gestört und sich anschließend gegen einen Polizisten gewehrt haben. dpa/Marijan Murat

Nach einem aufsehenerregenden Zwischenfall auf dem Katholikentag mit Bundeskanzler Olaf Scholz ist ein Klimaaktivist in Stuttgart zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 23-Jährige hatte Ende Mai einen Diskussionsbeitrag des Regierungschefs durch Zwischenrufe gestört und sich gegen ein Hausverbot gewehrt. Beim Versuch zu entkommen, hatte er sich gegen die Polizei gewehrt und einen Beamten leicht verletzt.

Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Bei der Veranstaltung hatte der junge Mann unter anderem „Schwachsinn“ gerufen, als der Bundeskanzler gerade über den Ausstieg aus der Kohleverstromung und die Arbeitsplätze sprach, die dadurch im Tagebau verloren gingen. Die Zwischenrufe hatte Scholz mit Hinweis auf gezielte Störaktionen in der Vergangenheit kritisiert, dabei aber offen gelassen, worauf er sich bezog. Er hatte sich später gegen Kritik an diesen Aussagen verteidigen müssen.

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Gemeinsam mit zwei weiteren Klimaaktivisten musste sich der Mann zudem wegen Hausfriedensbruchs verantworten. Das Trio hatte im Mai einen Kran auf der Baustelle des Bahnprojekts Stuttgart 21 besetzt und ein Banner entrollt.

Die Kammer des Amtsgerichts entschied sich wegen Hausfriedensbruchs, Widerstands gegen die Polizei und fahrlässiger Körperverletzung für eine Geldstrafe von insgesamt 30 Tagessätzen von je 15 Euro für den Studenten. Die beiden anderen angeklagten Klimaaktivisten, eine 20-Jährige und ein 19 Jahre alter Mann, wurden wegen Hausfriedensbruchs zu Geldstrafen von 10 und 15 Tagessätzen von je zehn Euro verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Mehrere Unterstützer der Angeklagten protestierten vor Beginn der Verhandlung vor dem Amtsgericht und forderten Freisprüche.