Kitas in Berlin: Zutrittsverbot für ungetestete Kinder
Drei Tests pro Woche und Kind sind vorgeschrieben. Die Kitas können ab 24. Januar festlegen, dass unter Aufsicht in der Einrichtung getestet werden muss.

Berlin-In den Berliner Kitas wird eine erweiterte Testpflicht für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres eingeführt. Das teilt die Senatsverwaltung für Bildung mit. Die Testpflicht soll voraussichtlich mit der Bereitstellung von sogenannten Lolli-Tests ab dem 24. Januar starten. Über den genauen Zeitpunkt werden die Einrichtungen rechtzeitig informiert.
Die Testpflicht besteht an drei Tagen pro Woche. Der Montag ist verpflichtend, die beiden anderen Tage werden durch die Kita festgelegt, heißt es in einer Mitteilung der Bildungsverwaltung. Die dafür benötigten Tests werden von der Kita ausgehändigt. Es handelt sich um qualitätsgesicherte PoC-Antigen-Lolli-Tests zur Selbstanwendung.
Ausnahmen gelte für geimpfte Kindergartenkinder
Die Tests sollen grundsätzlich zu Hause vorgenommen werden. Die Kitas können aber auch bestimmen, dass an einzelnen Tagen unter Aufsicht in der Einrichtung getestet werden muss. Soweit die Testung zu Hause erfolgt, muss der Kita schriftlich bestätigt werden, dass die Testung ein negatives Ergebnis hatte. Muster für diese Bestätigung erhalten die Eltern von der Kita.
„Mit Inkrafttreten der Testpflicht gilt für ungetestete Kinder grundsätzlich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot“, stellt der Senat klar. Ausnahmen gelten für Kinder die geimpft oder genesen sind sowie für Kinder, die aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen nicht getestet werden können.
Ungeachtet der Neuregelung für Kita-Kinder bleiben die Regelungen zur Testung von Beschäftigten bestehen. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, allen Beschäftigten zweimal wöchentlich ein Testangebot zu unterbreiten. Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen täglich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen, da am Arbeitsplatz die 3G-Regel gilt.
